Beitragsbemessungsgrenze

Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

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Auf gut verdienende Arbeitnehmer kommen 2015 etwas höhere Beiträge für die Sozialversicherungen zu. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erhöhen sich die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden. Eine entsprechende Verordnung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit von derzeit 4050 Euro auf 4125 Euro im Monat (49.500 Euro im Jahr). Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich dann im Westen von 5950 auf 6050 Euro, im Osten von 5000 auf 5200 Euro.

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