Notfallgesetz

Sorge: Kein Personal für Zweitoffizin Nadine Tröbitscher, 06.06.2024 16:34 Uhr

Tino Sorge, MdB CDU/CSU wirft die Frage auf mit welchem Personal Zweitoffizinen ermöglicht werden sollen.
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich zahlreiche Gesetzesvorhaben auf die Agenda geschrieben. Während der Referentenentwurf zur Apothekenreform noch auf sich warten lässt, liegt der Entwurf zum Notfallgesetz vor. Geplant sind zweite Offizinen in Notfallzentren. Von der Opposition kommt Gegenwind. Offen ist die Frage, wer in den abgespeckten Offizinen die Versorgung übernehmen soll.

Um den Patient:innen den mitunter weiten Weg zur Notdienstapotheke zu ersparen, soll die Arzneimittelabgabe in neu geschaffenen Notfallzentren erfolgen. Außerdem sollen Patient:innen mit apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgt werden. Möglich ist dies durch Apotheken in unmittelbarer Nähe zum Notfallzentrum oder durch den Betrieb einer zweiten Offizin mit Lagerräumen auf dem Gelände der Notdienstpraxis – vorausgesetzt es wurde ein entsprechender Vertrag geschlossen. Gibt es keinen Vertrag, „dürfen Ärzte einer Notdienstpraxis im Rahmen der Notfallversorgung Arzneimittel für den akuten Bedarf an die Patienten in einer zur Überbrückung benötigten Menge abgeben, soweit im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt.“

Personal fehlt

Bei der Opposition sorgt das Vorhaben für offene Fragen. „Die Bemühungen um eine integrierte Notfallversorgung auch unter Einbindung der Apotheken sind zu begrüßen“, sagt der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion Tino Sorge. „Allerdings wird sich in der zweiten Offizin vielerorts die Frage stellen, mit welchem Personal solche Modelle ermöglicht werden sollen.“

Reform kommt zu spät

Außerdem habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Reform der Notfallversorgung viel Zeit verloren und mit seinem Alleingang bei der Krankenhausreform zahlreiche Akteure vor den Kopf gestoßen. „Viele der nun vorgeschlagenen Punkte hatten wir als Unionsfraktion bereits im letzten Frühjahr in unserem Antrag vorgeschlagen. Sie hätten viel früher umgesetzt werden können“, gibt Sorge zu bedenken. Schließlich hat die Regierungskommission bereits vor anderthalb Jahren ihre Empfehlungen für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt.

Jetzt habe der Minister mit erheblicher Verspätung einen Gesetzentwurf vorgelegt, während die Verhandlungen zur großen Krankenhausreform längst laufen. „Bis heute gelingt es der Ampel nicht, den Gleichlauf von Notfallreform und Krankenhausreform herzustellen“, kritisiert Sorge. Dabei wäre es dringend notwendig gewesen, beide Vorhaben gemeinsam zu planen. Die Kliniken sind elementarer Bestandteil der Notfallversorgung. „Mehr Telemedizin, eine bessere Ersteinschätzung und Steuerung sind ebenso überfällig wie eine stärkere Vernetzung zwischen ärztlichen Notdiensten, Notaufnahmen und Rettungsdiensten.“

„Inmitten der Ungewissheit, welche Häuser nach der Krankenhausreform überhaupt weiterbestehen werden, werden die neuen Integrierten Notfallzentren nur schwer planbar sein“, gibt Sorge zu bedenken. „Selbstverwaltungspartner und Länder werden dafür kaum Standortfestlegungen treffen können, solange Minister Lauterbach keine ortsgenaue Auswirkungsanalyse für seine Krankenhausreform vorlegt. Dass diese Auswirkungsanalyse frühestens im Herbst vorliegen soll, zeigt, dass einmal mehr der zweite Schritt vor dem ersten getan wird.“

Nun räche sich, dass Lauterbach die Klinikreform monatelang ohne die Krankenhäuser, Länder und Kommunen geplant habe. „Die Hängepartie, ob und wann die Strukturreform überhaupt kommen wird, wird auch der Neuordnung der Notfallversorgung schaden.“