ab 27. April

Sonderweg: Maskenpflicht in Berlin nur im Nahverkehr

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Berlin -

Ein Mund-Nasen-Schutz kann die Übertragung des Coronavirus verhindern. Immer mehr Länder setzen nun auf eine Pflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr. Berlin geht einen Sonderweg.

Die Menschen in Berlin müssen ab kommende Woche (27. April) in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschloss der Senat am Dienstag eine entsprechende Maskenpflicht, um die Übertragung des Corona-Virus einzudämmen.

Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein solcher Schutz „dringend empfohlen”. Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal.

Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger das Coronavirus auf andere überträgt. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit der sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann.

Seit kurzem setzen mehrere Bundesländer in der Corona-Krise auf eine Maskenpflicht für den Einzelhandel und den öffentlichen Personennahverkehr. Die Grünen in Berlin sahen das bis zuletzt mit Skepsis, weil Mund-Nasen-Schutz lange Mangelware war und auch heute nicht für jeden problemlos verfügbar ist.

Bei einer Bund-Länder-Schaltkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war am vergangenen Mittwoch eine „dringende Empfehlung” beschlossen worden, einen einfachen Mund-Nasen-Schutz in Geschäften oder Verkehrsmitteln zu tragen. Der Berliner Senat hatte sich dieser Empfehlung einen Tag später angeschlossen.

Inzwischen haben unter anderem Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg eine Maskenpflicht beschlossen. Hinzu kommen immer mehr Kommunen.

 

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