Sonder-PZN soll Apotheken retten Lothar Klein, 08.11.2018 10:54 Uhr
Nach monatelangen Verhandlungen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die ABDA auf der gestrigen Sitzung des Gesamtvorstandes weitgehend geschlossen Abschied von der Forderung nach einem Rx-Versandverbot genommen. Stattdessen wird ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in Kürze im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Zustimmung der Apothekerschaft zu einem Maßnahmenbündel signalisieren, das am 5. Dezember im ABDA-Gesamtvorstand beschlossen werden soll. Die Apotheken sollen 350 Millionen Euro zusätzliches Honorar erhalten. Das sind im Schnitt 18.000 Euro Rohertragplus pro Apotheke.
Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC sollen alle Apotheken eine Grund- oder Servicepauschale aus dem 350-Millionen-Euro-Topf erhalten. Darüber hinaus sind Strukturzulagen für für die flächendeckende Versorgung notwendige Apotheken geplant. Abgewickelt werden soll die Verteilung des zusätzlichen Honorars über eine „Sonder-PZN“, die jede Apotheke bei der Abgabe eines Rx-Arzneimittelns abrechnen können soll. Angedacht ist eine Staffelung der Sonder-PZN nach Strukturmerkmalen. Der DAV soll dafür Kriterien erarbeiten.
Verworfen wurde der Vorschlag, den Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro pauschal um 50 Cent zu kürzen. Dies hätte große Apotheken zu stark begünstigt. Außerdem hätten davon auch die Versandapotheken profitiert. Ausländische Versandapotheken sollen hingegen keine Sonder-PZN abrechnen können. Im Ergebnis führt dies zu einer besseren Honorierung für inländische Apotheken. Offenbar haben die ausländischen Versender signalisiert, dass sie mit einem solchen Strukturtopf einverstanden sind und darin keine Ungleichbehandlung sehen.
Aufgegeben wurde offenbar der Vorstoß, Apothekern das Verabreichen von Impfungen zu erlauben. Dagegen hatten die Ärzte massiv protestiert. Stattdessen soll mit der neuen Grund- oder Servicepauschale eine intensivere Impf- und auch Schwangerenberatung durch Apotheken abgegolten werden. Erfüllt wird auch die langjährige Forderung der ABDA, Dienstleistungsverträge mit Krankenkassen abschließen zu können. Im Gespräch ist zudem die Ausstellung von Folgerezepten durch Apotheker für Chroniker. Davon würden allerdings auch die Versandapotheken profitieren.
Die Summe von 350 Millionen Euro ergibt sich aus einer Abschätzung des künftigen Marktanteilzuwachses des Rx-Versandhandels nach Einführung des elektronischen Rezeptes. 350 Millionen Euro Honorarplus entsprechen ungefähr einem Marktanteil von 7 Prozent. Aktuell beträgt der Marktanteil des Rx-Versandhandels gut 1 Prozent.
Das Maßnahmenbündel soll im Anschluss an den erneuten Termin von Schmidt im BMG in den nächsten 14 Tagen unter Dach und Fach gebracht und dann den Koalitionsfraktionen vorgestellt werden. Für den 5. Dezember ist die endgültige Zustimmung der ABDA-Mitgliederversammlung vorgesehen. Allerdings herrscht auf Seiten der ABDA noch eine gewisse Unsicherheit, dass sich durch die Wahl des neuen CDU-Vorsitzenden die Planungen verzögern könnten. Spahn kandidiert für den Parteivorsitz und ist in den nächsten Wochen durch die geplanten Regionalkonferenzen und weitere Vorstellungsrunden stark eingebunden.
In der gestrigen ABDA-Gesamtvorstandssitzung zeichnete sich nach Angaben von Teilnehmern eine breite Zustimmung zum dort skizzierten Maßnahmenpaket ab. Lob gab es für die geduldige Sitzungsleitung von Schmidt. Der ABDA-Präsident versprach, in der Sitzung geäußerte Vorschläge mit in die weiteren Gespräch mit dem BMG zu nehmen.