Strahlenschutzgesetz

Solarium für Teenies tabu dpa, 10.07.2009 18:11 Uhr

Berlin - 

Der Besuch in Sonnenstudios ist für Jugendliche künftig verboten. Der Bundesrat beschloss, dass unter 18- Jährige keine Solarien mehr nutzen dürfen. Bei ihnen gilt das Risiko von Hautkrebs beim regelmäßigen Besuch der Sonnenbank durch künstliche UV-Strahlung als besonders hoch.

Wenn ein Sonnenstudio-Betreiber einem Jugendlichen doch den Besuch der Sonnenbank erlaubt, droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Wer im Alter von unter 30 Jahren beginnt, sich regelmäßig im Solarium zu bräunen, erhöht sein Risiko der gesamten Lebenszeit für Hautkrebs um 75 Prozent, schätzt die Deutsche Krebshilfe.

Auch Patienten in Arzt-und Zahnartzpraxen sollen besser vor Strahlung geschützt werden. Dabei sollen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden, die gesondert geregelt werden. Nur Fachärzte sollen eine Strahlen-Therapie veranlassen dürfen.

Pro Jahr erkranken nach Angaben der Krebshilfe mehr als 140.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs, darunter rund 22.000 am gefährlichen Schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Etwa 3.000 Bundesbürger sterben jährlich am Schwarzen Hautkrebs. Unter die neue Regelung fallen keine Sonnenbänke in Privathäusern.

Das Solarien-Verbot ist im Strahlenschutzgesetz geregelt, das zu mehreren Umweltgesetzen gehört, die noch vom gescheiterten Umweltgesetzbuch übrig geblieben sind.