Bisher hatten nur Leistungserbringer wie Apotheker, Ärzte und die Krankenkassen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) der Gematik. Jetzt erweitert die Gematik den Kreis der Zugangsberechtigten um Organisationen des Gesundheitswesens und die Gesellschafter der Gematik. Daher wird auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) angeschlossen. Dazu müssen alle spezielle Institutionskarten (SMC-B ORG) beantragen.
Im Zuge der Beratungen zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) hatte die Abda noch moniert, dass für die Apothekerkammern kein Zugang zur TI vorgesehen war. Jetzt geht die Gematik darüber hinaus und erweitert den Kreis der Zugangsberechtigten auch auf wirtschaftliche Interessenvertreter von Berufsgruppen. „Zukünftig können auch weitere Organisationen des Gesundheitswesens für die Nutzung der Karte SMC-B ORG berechtigt werden, also auch die Abda und die Bundesapothekerkammer sowie die Landesapothekenkammern. Voraussetzung dafür ist die Freigabe durch die Gematik-Gesellschafter. Nach aktueller Planung werden das Antrags- und Freigabeportal zur Kartenherausgabe bis Ende 3. Quartal 2020 freigeschaltet sein“, so eine Gematik-Sprecherin.
Für einen TI-Zugang benötigen Organisationen und Institutionen – neben der SMBC-B ORG – einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal sowie einen VPN-Zugangsdienst. Um KIM nutzen zu können, bedarf es zudem einer KIM-E-Mailadresse. Sobald beispielsweise KVen angebunden seien, ließen sich über KIM unter anderem administrative Prozesse vereinfachen, so eine Mitteilung der Gematik. Im ersten Schritt ziele die zentrale Kartenherausgabe der SMC-B ORG darauf, die Bedarfe der Gesellschafterorganisationen der Gematik sowie Landesorganisationen abzudecken, die sie vertreten. Im Zuge der Auftragsdurchführung könnten dann weitere Nutzerkreise berechtigt werden, um Zugang zur TI zu erhalten.
„In wenigen Wochen ist es soweit: Der sichere Datenraum im Gesundheitswesen – die Telematikinfrastruktur – wird für weitere Anwendergruppen nutzbar“, so die Gematik. Mit der speziellen Institutionskarte (SMC-B ORG) könnten Organisationen im Gesundheitswesen wie etwa Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (KV/KZV) künftig unter anderem über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Informationen mit ihren Mitgliedern austauschen. Herausgeber der Karte sei die Gematik.
„Unsere Vision von einem Gesundheitswesen, in dem alle – und zwar wirklich alle – untereinander kommunizieren können, wird immer greifbarer. Mit der SMB-C ORG haben wir es geschafft, dass nicht nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Informationen zuverlässig und sicher austauschen können. Ich bin sicher, dass das dazu beitragen wird, beispielsweise Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens weiter zu reduzieren“, betont Lars Gottwald, Leiter der Business-Teams bei der Gematik. Die Karte SMC-B ORG gewähre berechtigten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens einen kontrollierten Zugang zur TI. „Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und medizinische Anwendungen ist ausgeschlossen“, so die Gematik.
Die Gematik habe D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, bis Ende 3. Quartal 2020 ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. Als Kartenherausgeber verifiziere die Gematik die Berechtigung der einzelnen Antragssteller und gebe den Antrag frei. Anschließend produziere D-Trust die Karte und übernehme auch den Versand.
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