BGH-Urteil

Skonto-Verbot: Hubmann nicht überrascht

, Uhr
Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Skonti bei Rx-Medikamenten für unzulässig erklärt, wenn der Nachlass insgesamt die 3,15-prozentige Spanne übersteigt. Für den Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), kam die Entscheidung nicht überraschend.

„Das Urteil kommt nicht überraschend und bestätigt im Ergebnis unsere Forderung nach sofortiger spürbarer finanzieller Entlastung der Apotheken“, so Hubmann. „Das Urteil führt zu einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken. Die bestehende Unterfinanzierung wird dadurch weiter verschärft.“

Der DAV-Vorsitzende sieht die Politik in der Pflicht. „Es ist mithin umso dringender, dass die politisch Verantwortlichen endlich ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Es dürfte nunmehr jedem klar sein, dass die finanzielle Situation der Apotheken unverzüglich verbessert werden muss. Will man die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht grundsätzlich aufs Spiel setzen, zählt hier jeder Monat.“

Ob jetzt der Kassenabschlag sofort außer Kraft gesetzt werden sollte, lässt Hubmann unbeantwortet.

Das Skonto-Verbot trifft die Apotheken hart. Laut Schätzung der Treuhand Hannover kann die Entscheidung des BGH jede Apotheke im Durchschnitt beim Betriebsergebnis einen Betrag von 22.000 Euro kosten. „Alleine um das zu kompensieren, müsste das Fixum um 50 Cent je Packung angehoben werden“, so Dr. Sebastian Schwintek. Festlegen auf konkrete Zahlen für die einzelnen Gruppen von Apotheken will sich die Steuerberatungsgesellschaft nicht, denn je nach Einkaufsverhalten gibt es hier große Unterschiede.

Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg bestätigt, welches ausführlich begründet hatte, warum bei rezeptpflichtigen Medikamenten ein Skonto von höchstens 3,15 Prozent von den Großhändlern gegenüber den Apotheken zulässig ist.

Im konkreten Fall hatte die Wettbewerbszentrale den Reimporteur Haemato verklagt, der Direktgeschäft 3,04 Prozent Rabatt plus 3 Prozent Skonto geboten hatte. Dazu mussten die Apotheken ihre Rechnung innerhalb von 14 Tagen begleichen; das reguläre Zahlungsziel liegt bei einem Monat. Die Wettbewerbszentrale hatte argumentiert, die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften ließen keinen Raum für Skonti.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
ApoRetrO – Der satirische Wochenrückblick
Nordrhein: Katerstimmung an Karneval
Mehr aus Ressort
Last-minute-Deal für Hausärzte
Entbudgetierung: Bundesrat gibt grünes Licht
Video-Interview Christian Lindner (FDP)
Freie Berufe: „Qualifizierte Berufe verdienen Schutz“
Weiteres
Kein Lagerwertverlustausgleich bei 2,5 mg
Mounjaro wird teurer»
ApoRetrO – Der satirische Wochenrückblick
Nordrhein: Katerstimmung an Karneval»
Last-minute-Deal für Hausärzte
Entbudgetierung: Bundesrat gibt grünes Licht»
„Wir sind Wegbegleiter bis zum Schluss“
Sterbehilfe in Österreich: Todesmittel aus der Apotheke»
Vorab hitzige Szenen im Senat
USA: Kennedy Jr. wird Gesundheitsminister»
Ausstehende Gehälter und Lieferengpässe
Apothekenproteste: Ausnahmezustand in Belgrad»
„Karte dranhalten – ab zur Alten!“
Paroli für Jauch: Apotheker bietet eigene App an»
Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
Ärztin gibt Schmerzmittel an Suchtpatienten»