Skonto-Urteil: Das war’s mit e.K. Patrick Hollstein, 19.02.2024 12:44 Uhr
Der Vorstand des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz warnt vor einem wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken und damit vor einer Verschlechterung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Die Bundesregierung müsse jetzt Soforthilfen für die Apotheken auf den Weg bringen.
Neben den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Umstrukturierung des Apothekensystems könne das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Skonto beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten weitere fatale Folgen für das wirtschaftlich auskömmliche Überleben der meisten Apotheken haben.
„Sollte das BGH-Urteil für andere Handelskonstellationen gelten, wäre das verheerend und würde die Verpflichtung der Apotheken, als eingetragene Kaufleute (e.K.) zu firmieren, vollends ad absurdum führen“, so der Vorstand in einer Stellungnahme. „Den Apotheken würden auch noch die letzten Werkzeuge genommen, um die Defizite der seit vielen Jahren bestehenden chronischen staatlichen Unterfinanzierung so abzumildern, dass ein Überleben auf vergleichbar niedrigem Niveau überhaupt noch möglich ist.“
Eine Reaktion, um das finanzielle Überleben der Apotheken zu sichern, dürfen nicht erst erfolgen, wenn es für viele Kolleginnen und Kollegen schon zu spät sei. „Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz fordert von der Bundesregierung schnell wirkende Sofortmaßnahmen.“ Der Verband verweist auf die beschlossene Abda-Forderung, das Skonto durch den Großhandel an Apotheken in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu erlauben und den gesetzlich festgelegten Kassenabschlag drastisch abzusenken. „Vergütungsanpassungen sind unabhängig von dem Skonti-Urteil längst überfällig.“
Man haben der Politik in zahlreichen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass es im gesetzlich geregelten Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf faire gesetzliche Rahmenbedingungen ankomme. „Apotheken sind abhängig von einer austarierten Vergütungsstruktur, die vom Gesetzgeber festgelegt wird. Apotheken dürfen aus berechtigten Gründen die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht selber nach kaufmännischen Grundsätzen festlegen. Die Politik ist deshalb verantwortlich dafür, dass die Unterfinanzierung der Apotheken durch eine angemessene Vergütung endlich behoben wird. Durch das neue Urteil droht, dass den Apotheken die Beine weggehauen werden und das komplexe Finanzierungssystem der Apotheken endgültig aus dem Lot gerät.“
Die Politik läute ohne eine Vergütungserhöhung und Entlastung der Apotheken sehenden Auges das Ende der heilberuflich geprägten wohnortnahen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ein. „Die noch verbliebenen kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs würden ohne ein Eingreifen der Politik auf einen Schlag absterben. Deshalb appelliert der Apothekerverband Rheinland-Pfalz an die Politik, dringlichst zu handeln.“