Anhörung im Wirtschaftsministerium

Skonto-Freigabe vor Apothekenreform?

Berlin -

Die Apothekenreform lässt weiter auf sich warten, und der Ausgang ist nach wie vor ungewiss. Daher soll offenbar eine Regelung zum Thema Rx-Skonto vorgezogen werden, entsprechende Gespräche mit den beiden Ministerien fanden bereits statt.

Bereits nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Februar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigt, die Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Arzneimittelversorgung genau auszuwerten, zunächst würden aber die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet und geprüft. Später hieß es inoffiziell aus dem Ministerium, dass die Apothekenreform eine entsprechende Regelung enthalten werde.

Doch der Entwurf lässt weiter auf sich warten, abgesehen davon muss das Vorhaben noch durch das Parlament. Und angesichts der massiven Einschnitte, die laut den Eckpunkten geplant sind, stellt sich ohnehin die Frage, ob sich das Gesetz noch verbessern oder lieber gleich ganz verhindern lässt.

AMPreisV als Plan B

Daher gibt es einen Plan B – nämlich eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Schon vor Wochen hatte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, das „ausdrückliche Zulassen von Skonti“ in der AMPreisV als Sofortmaßnahme gefordert. Die Abda hatte eine „angemessene Reaktion“ auf das BGH-Urteil in ihren Forderungskatalog aufgenommen.

Für Anpassung der Spannen über die AMPreisV soll zwar laut Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) künftig das BMG zuständig sein, noch liegt aber die Verantwortung beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich daher nicht nur beim BMG und bei den Fraktionen für eine schnelle Lösung eingesetzt, sondern auch bei Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigt auf Nachfrage, dass man das BGH-Urteil zur Kenntnis genommen habe und derzeit gesetzlichen Änderungsbedarf prüfe, „um nachteilige Folgen für die Beteiligten und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu vermeiden“. Wortgleich lautete die Antwort des BMG auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dr. Georg Kippels im Bundestag, der sich gestern ebenfalls danach erkundigt hatte, ob Skonti durch eine gesetzliche oder untergesetzliche Änderung erlaubt werden sollen oder welche anderen konkreten Maßnahmen für eine spürbare finanzielle Entlastung der Apotheken vor Ort in die Wege geleitet würden.

Gespräche mit Abda und Phagro

Tatsächlich ist man offenbar schon weiter: „Hierzu wurde den Beteiligten bereits die Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen gegeben“, so der BMWK-Sprecher. Ganz konkret: „Es fanden hierzu Gespräche mit Vertretern der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels statt. Die Prüfung der Bundesregierung dauert an.“

Bei ihrem Termin mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag hatten Overwiening (SPD) und Abda-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz „vorsichtige positive Signale“ wahrgenommen, dass sich zumindest in Sachen Skonto etwas bewegen könnte. Eine vorgezogene Regelung über die AMPreisV wäre für die Apotheken wichtig, weil sie zeitnah kommen könnte und nicht zur Verhandlungsmasse der großen Apothekenreform werden würde.

Die hängt nach wie vor im Bundesfinanzministerium (BMF) fest, nach Informationen aus Ministeriumskreisen gibt es im Ressort von Christian Lindner (FDP) die Sorge, dass die geplante Umverteilung des Honorars – weniger Spanne, mehr Fixum und womöglich auch von Stadt- zu Landapotheken – am Ende doch nicht aufkommensneutral sein, sondern die Kassen oder gar den Bund belasten könnte.

Nicht mehr im Juni?

Ob der Besuch der Abda am Montag als „Abnahme“ für den Entwurf zu verstehen war, ist unklar. Overwienings Aussage war diesbezüglich vage; es gebe weiter Differenzen und bei den Vergütungsfragen bestehe auch innerhalb der Bundesregierung noch Klärungsbedarf. Man werde zu diesen Themen weiter im Gespräch bleiben.

Dem Vernehmen nach kamen am Dienstag im BMG noch einmal alle Abteilungen zusammen, die mit dem Thema befasst sind. Aus gut informierten Kreisen heißt es sogar schon, dass der Entwurf womöglich gar nicht mehr im Juni, sondern erst im Juli kommen wird. Dann würde – wieder einmal – die Zeit knapp: Die letzte Sitzungswoche endet am 5. Juli. Zwar tagt das Kabinett auch während der Sommerpause, aber genauso gut könnte das Thema auf Herbst verschoben werden. Im Bundestag ginge es ohnehin erst ab 9. September weiter.

Lauterbach selbst geht davon aus, dass die Reform in den nächsten ein, zwei Wochen ihren Weg ins Kabinett finden wird. Das bestätigte er gestern auf Nachfrage. Wann genau der Entwurf aus der Ressortabstimmung komme, hänge vom Finanzminister ab. Die Arbeiten seien im Grunde fertig, sagte der Minister. Und eine Neureglung, um das gestrichene Rx-Skonto auszugleichen, sei ebenfalls enthalten. Die Apotheken können nur hoffen, dass sie darauf nicht mehr angewiesen sind.

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