Siemsen wettert gegen Zech- und Notdienstpreller APOTHEKE ADHOC, 15.11.2017 14:53 Uhr
Rund 410 Apotheken gibt es in Hamburg. Einige davon nehmen es mit ihren Pflichten offenbar so wenig genau, dass sie den Zorn von Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen auf sich gezogen haben. Bei der Kammerversammlung prangerte er in seinem Lagebericht säumige Beitragszahler ebenso an wie Notdienstverweigerer. Siemsen schließt sogar Bußgelder nicht aus.
„Leider“ müsse der Vorstand feststellen, dass die Meldepflichten zunehmend von immer mehr Apothekern „nicht ordnungsgemäß oder gar nicht erfolgen“, schimpfte Siemsen. Dies geschehe teilweise aus Vergesslichkeit, aber „auch offensichtlich immer öfter zur Vermeidung oder Verringerung der Beitragslast“. Siemsen geißelte solches Verhalten als unsolidarisch, weil dies „zur direkten erhöhten Beitragsbelastung der Ehrlichen“ führe.
Der Kammerpräsident erinnerte die Apotheker an ihre Meldepflicht. Bis heute wurden die korrekten Beiträge nur nachbelastet. Bei Falschangaben oder bei fehlenden Angaben verjährten die Forderungen auch nicht: „Ich möchte hier ganz klar feststellen, dass dieses Verhalten dem Hamburger Kammergesetz für die Heilberufe widerspricht und eine Ordnungswidrigkeit darstellt“, sagte Siemsen. Daneben sei dies ein Verstoß gegen das Berufsrecht. Das werde vom Kammervorstand „ab sofort ganz eng in den Fokus genommen“. Siemsen verwies auf die Möglichkeit der Verhängung „empfindlicher Bußgelder“.
Laut Siemsen wurden in den letzten Wochen ausstehende Beiträge „von unwilligen Zahlern“ sogar vollstreckt. Dies sei mit erheblichen finanziellen Sonderlasten verbunden, die allesamt der Schuldner tragen müssten. Der Kammerpräsident: „In Anbetracht der ehrlichen Mitglieder fühlen wir uns dazu verpflichtet, aber auch die Rechtsvorschriften lassen ein anderes Handeln gar nicht zu.“
Auch beim Notdienst läuft in Hamburg nicht alles rund: Als weiteres Phänomen müsse der Vorstand leider auch feststellen, dass die Verpflichtung zur Durchführung des Notdienstes nicht mehr ganz so ernst genommen werde, sagte Siemsen. Kein Vorwand sei „abstrus genug“, um nicht einen Anlauf zu starten, vom Notdienst befreit zu werden: die Urlaubsreise, die Konfirmation der Nichten und Neffen, die Kündigung der approbierten Mitarbeiterin.
Der Kammerpräsident beklagte „die fehlende Einsicht“ der Kollegen: „Die Verpflichtung, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, ist eine der Grundpfeiler unseres Berufstandes“, mahnte er. Dies gelte auch für die Zeit in der Nacht, sowie an Wochenenden und an Feiertagen. Die Durchführung des Notdienstes sei unabdingbar mit dem Betrieb einer Apotheke verbunden.
Leider müsse die Kammer zur Kenntnis nehmen, dass einzelne Notdienstverpflichtete es nicht bei einer Anfrage beließen, „sondern den Notdienst leider versäumen“. Menschen seien nun einmal fehlbar und nicht jeder vergessene Notdienst sei unerbittlich zu verfolgen. Aber die Kammer verlange in solchen Fällen künftig die Offenlegung der organisatorischen Prozesse zur Sicherstellung der Durchführung zukünftiger Notdienste.
„Leider“ gebe es in letzter Zeit auch „Wiederholungstäter“, die dieses Vergehen „nonchalant abtun wollen“. „Hier ist der Vorstand eindeutig aufgefordert, dieses Verhalten berufsrechtlich zu bewerten.“ Durch solches Verhalten werde das Bild der Apothekerschaft stärker negativ geprägt als jede positive Öffentlichkeitsarbeit wieder ausgleichen könne. Siemsen: „Es sind fast immer die Patienten, die vergebens die eingeteilte Notdienstapotheke aufgesucht haben, die sich bei der Apothekerkammer beschweren.“
Dabei sei in Hamburg die Belastung durch Notdienste wirklich nicht groß. Wer schon einmal auf dem Land gearbeitet habe, der wisse, welche Belastungen der Notdienst verursachen könne. Die Apothekerkammer werde in der nächsten Zeit eine „Verhaltens-Checkliste“ erstellen.
Nach der Erhöhung im vergangenen Jahr beschloss die Kammerversammlung wieder die angekündigte Absenkung des Beitrags: Der Grundbeitrag sinkt für 2018 um einen Euro auf 24 Euro pro Monat. Der umsatzabhängige Beitrag pro Apotheke wird in allen Gruppen um jeweils 6,88 Euro pro Monat gesenkt. 2017 wurden die Kammerbeiträge für die Bildung einer Rückstellung für Umsatzsteuernachforderungen angehoben. Außerdem sollte eine neue Software für die Mitgliederverwaltung gekauft werden.