Sieben Prozent auf Skilifte Alexander Müller, 03.12.2007 12:35 Uhr
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für die Beförderung von Personen mit „Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen“ auf sieben Prozent zu reduzieren. Nach dem Jahressteuergesetz 2008 gilt damit künftig für Skilifte, was Arzneimitteln seit Jahren verwehrt wird. In den Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat zuvor eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes eingebracht. Die Begründung der von der - vermutlich süddeutschen - Initiative: „Bergbahnen“ seien wie andere „Personenbeförderungsleistungen“ im öffentlichen Nahverkehr notwendig, „zumal alternative Aufstiegsmöglichkeiten durch Individualverkehre ausscheiden.“ Auch die Attraktivität Deutschlands als Reiseland wurde beschworen; in anderen Alpenländern gelten bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Die Bundesregierung, die beim Thema Mehrwertsteuer auf Arzneimittel bereits seit Jahren auf ihrem Standpunkt beharrt, hatte die Gesetzesänderung abgelehnt. Dem Bundesfinanzministerium sind die zum Teil skurrilen Sonderregelungen bei der reduzierten Mehrwertsteuer ohnehin ein Dorn im Auge: Forderungen nach Entlastungen von der Umsatzsteuer kämen aus vielen Richtungen und hätten zudem Steuerausfälle zur Folge, hieß es. Subventionen könnten deshalb nur gewährt werden, wenn sie einer Kosten-Nutzen-Analyse standhielten. Entscheidend sei außerdem der Vorteil für den Endverbraucher. Dass der Entwurf im Bundestag letztlich doch eine Mehrheit fand, sei eine „politische Entscheidung“ gewesen, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Das Parlament ist in seiner gesetzgeberischen Tätigkeit frei“, erklärte er knapp.
Ein Sprecher der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sagte: "Wir finden es bemerkenswert, dass das Wohl von Skilift-Betreibern grundsätzlich über dem Wohl der gesetzlichen Krankenversicherung und damit von Millionen Versicherten und Patienten steht." Es sei an der Zeit, grundsätzlich über eine Neuorientierung der Mehrwertsteuer nachzudenken. "Wichtig ist aus unserer Sicht, dass - wie von 15 Verbänden aus dem Gesundheitssektor in der Düsseldorfer Erklärung formuliert - der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel auf 7 Prozent gesenkt wird, da dies zu einer erheblichen Entlastung der Krankenkassen führen könnte."