DIMDI

Sicherheitslogo für Versandapotheken Désirée Kietzmann, 21.04.2009 15:09 Uhr

Berlin - 

Ob eine Apotheke eine Versandhandelserlaubnis besitzt oder nicht, können Verbraucher ab sofort im neuen Register des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) nachprüfen. Zusätzlich bekommt jede registrierte Versandapotheke auf Wunsche ein Logo vom DIMDI zur Verfügung gestellt, das sie in ihre Website integrieren kann. Ein Klick auf das Symbol führt den Nutzer direkt zur DIMDI-Datenbank, wo er erfährt, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Für den Parlamentarischen Staatssekretär Rolf Schwanitz ist das Logo ein Qualitäts- und Transparenzinstrument: „Das Internet wird von vielen, oft illegalen Arzneimittelangeboten überschwemmt. Das Sicherheitslogo schafft Klarheit, welche Versandapotheken behördlich zugelassen sind“, erklärte Schwanitz. Die Versandapotheken seien nun aufgerufen, das Logo zu nutzen und in ihren Internetauftritt aufzunehmen.

Auf der Seite des DIMDI befindet sich eine Gesamtübersicht aller erfassten Apotheken: „Nur Apotheken mit Versandhandelserlaubnis für Deutschland, die ihr Einverständnis zum Eintrag gegeben haben, werden im Register beim DIMDI erfasst“, sagte der Direktor des Instituts, Dr. Dietrich Kaiser. Rund 1800 der 2300 Versandapotheken seinen bereits gelistet. Sie wurden heute per E-Mail vom DIMDI informiert, wie sie den Zugriff auf das Sicherheitslogo in ihre Homepage einbauen können. Kaiser hofft, dass sich auch die restlichen Versandapotheken noch registrieren lassen.

Auch Versandapotheken aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich können die Verwendung des Logos beantragen. Unter den 1800 bereits aufgenommenen Versandapotheken sind laut Kaiser auch Anbieter aus dem Doc Morris-Herkunftsland.

Die Listen der Apotheken mit behördlicher Versanderlaubnis werden von den Landesbehörden zur Verfügung gestellt. Änderungen müssen sie dem DIMDI melden. Steht eine Apotheke nicht im Register, muss sich sie laut Kaiser an die Landesbehörde wenden, von der sie die Erlaubnis erhalten hat. Diese informiert das DIMDI, von dem die Apotheke dann alle weiteren Informationen zum Sicherheitslogo erhält. Die Nutzung des Logos ist kostenfrei.