Auch der Hessische Apothekerverband (HAV) rät seinen Mitgliedern davon ab, die Verteilung von FFP2-Masken für Marketingaktionen zu nutzen.
Verbandschef Holger Seyfarth hält die Signalwirkung solcher Aktionen für fatal: „Die Apotheken vor Ort erbringen kostenintensive und hochkompetente Leistungen, indem sie die Bevölkerung mit hochwertigen Waren versorgen. Wer die Ausgabe von Masken an Risikopatienten für Marketingzwecke nutzt, indem er auf die Eigenbeteiligung verzichtet, Bonusaktionen startet oder gratis Masken zugibt, rückt seine Apotheke in die Nähe eines Ramschladens, in dem allein der Preis zählt.“
Seyfarth weist darauf hin, dass die Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) ausdrücklich vorsieht, dass jeder Anspruchsberechtigte eine Eigenbeteiligung zu leisten hat. Zudem könnten Masken nur dann prüfsicher abgerechnet werden, wenn die Eigenbeteiligung dokumentiert sei.
„Wir raten den HAV-Mitgliedern immer zu gutem Marketing und unterstützen auch dabei“, so Seyfarth. Die Berechtigungsscheine böten hierfür jedoch keinen guten Ansatzpunkt.
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