Die von den Arztpraxen bestellten Mengen an Covid-19-Impfdosen werden jede Woche vor der Auslieferung über den Großhandel nach Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gekürzt. Der Aufwand für die Apotheken bleibt derselbe – oder wächst sogar wegen der Abstimmung mit den Ärzt:innen. Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), Holger Seyfarth, fordert daher ein Ausfall-Honorar.
Die Kriterien für die Kürzungen sind den Apotheken nicht bekannt, doch sinkt damit laut Seyfarth die finanzielle Entschädigung für den geleisteten Aufwand. Mit Einbindung der Betriebsärzte in die nationale Impfkampagne könnten Kürzungen der Liefermengen sogar noch zunehmen, warnt er.
„Die Apotheken geben nach einem genau festgelegten Verfahren die Bestellungen der Arztpraxen an den pharmazeutischen Großhandel weiter, informieren die Praxen über die zugesagten Liefermengen und bringen die höchst empfindlichen Impfstoffe persönlich dorthin“, erläutert Seyfarth.
„Die bestellten Mengen werden derzeit bei Comirnaty teils zu 100 Prozent, bei Vaxzevria teils zu 50 Prozent gekürzt.“ Dass dann die Aufwände der Apotheken nur zu 25 Prozent vergütet werden, sei nicht hinnehmbar: „Die Aufwandsentschädigung der Apotheken muss auch die Anzahl der bestellten Vials mit einbeziehen.“
Die Versorgung der Betriebsärzte mit ihrem zweiwöchigen Bestellvorlauf werde die Logistik verkomplizieren – bei gleichzeitig zunehmenden Liefermengen. Das BMG plant hier sogar Staffelpreise, die teils deutlich unter dem bisherigen Honorar liegen:
„Auf Grund der von Apotheken an Betriebsärzte im Regelfall in höherer Zahl abgegebenen Impfstoffdosen gegenüber einer belieferten Arztpraxis wird eine gestaffelte Vergütung festgelegt“, heißt es zur Begründung. „Den Apotheken entsteht bei den bei dieser Belieferung höheren Anzahlen abgegebener Durchstechflasche je Transport im Vergleich zur Belieferung von Arztpraxen ein relativ geringerer Aufwand, der eine in der Höhe gestaffelte Vergütung in Abhängigkeit von der Liefermenge rechtfertigt.“ Die Staffelung nach monatlicher Menge ergebe sich aus dem Abrechnungsturnus.
Ob die Menge je Betriebsarzt gilt oder für alle Impfstoffe im Bereich der Arbeitsmedizin, wird im Entwurf nicht konkret erklärt. Noch ist auch unklar, ob auch der Betrag von 6,58 Euro noch einmal angepasst wird, den die Apotheken für die Belieferung von Kassen- und Privatärzt:innen erhalten. Denn die Abda hatte bis 17. Mai Gelegenheit, dem BMG eine Aufstellung des tatsächlichen Aufwands zu übermitteln. „Die Vergütung kann aufgrund der Aufstellung angepasst werden“, heißt es im Entwurf.
Drei von vier Apotheker:innen und PTA halten schon die bisherige Vergütung angesichts des hohen Aufwands für zu niedrig, wie auch eine Umfrage von apsocope ergab. Denn im Durchschnitt sind schon jetzt 2,75 Mitarbeiter:innen mit dem Thema beschäftigt, pro Woche werden demnach durchschnittlich knapp 4,2 Stunden investiert.
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