Arzneimittelverschreibungsverordnung

Seyfarth: Dosierangaben fehlen häufig

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Berlin -

Ärzte müssen seit dem 1. November bei Fertigarzneimitteln die entsprechende Dosierung auf der Verordnung angeben. Dies schreibt eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor. Auf zahlreichen der bislang ausgestellten und in den Apotheken eingereichten Verordnungen fehlen jedoch die erforderlichen Angaben, wie der Hessische Apothekerverband (HAV) moniert.

„Leider stellen wir fest, dass eine erhebliche Zahl der in den Apotheken eingereichten Verordnungen keine Dosierangaben enthält“, stellt Verbandschef Holger Seyfarth dar. „Die fehlenden Angaben führen teils zu Rückfragen in den Arztpraxen und verzögern in jedem Fall die Versorgung der Patienten mit den von den Niedergelassenen verordneten Arzneimitteln.“

Der Apotheker appelliert an die Ärzte, in ihren Praxen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die erforderlichen Angaben auf die Rezepte zu drucken: „Die Versorgung der Patienten wird so beschleunigt.“

Die Dosierung darf nur dann fehlen, wenn der Patient einen Medikationsplan oder eine entsprechende Angabe zur Dosierung vorliegen hat. Damit die Apotheke darüber Bescheid weiß, muss der Verordner am Ende jeder Zeile das Kürzel DJ aufbringen.

Die Dosierungsangabe ist eine Pflichtfunktion innerhalb der Arztsoftware. Fehlt die Angabe auf dem Rezept, darf sie vom Apotheker handschriftlich ergänzt werden – auch ohne Rücksprache mit dem Arzt, wenn die Angaben bekannt sind. Das Datum muss nur angegeben werden, wenn die Korrektur nicht am Tag der Abgabe vorgenommen wurde.

 

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