Wer nicht gerade in Bayern oder Sachsen-Anhalt wohnt, kriegt als Apotheker pro Corona-Schnelltest weniger als der Arzt nebenan. Der Hessische Apothekerverband (HAV) verlangt, dass das ein Ende hat: HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth fordert eine Anpassung des Honorars an das der Ärzte.
„Für die Vorbereitung und Durchführung der Tests sind teils erhebliche Investitionen erforderlich, zudem schlagen laufende Vorhaltungskosten wie beispielsweise Miete für separate Räume, zusätzliches Personal, EDV, Hygiene und Schulungsmaßnahmen zu Buche“, so Seyfarth.
In Hessen biete mittlerweile rund jede fünfte Apotheke kostenfreie PoC-Antigen-Schnelltests an, so der HAV. Dafür hätten sie innerhalb kürzester Zeit umfangreiche Voraussetzungen schaffen müssen – der HAV fordere deshalb, diese Anstrengungen anzuerkennen und die Aufwandsentschädigung der testenden Apotheken derjenigen der Ärzte anzupassen. Bei denen wiederum sei die Bereitschaft zum Testen trotz höheren Honorars geringer als bei den Apotheken: Bislang würden erst wenige Arztpraxen Schnelltests anbieten, so der HAV.
Die Apotheken vor Ort seien deshalb unerlässlich bei der Umsetzung der Teststrategie des Landes und unterstützten noch mehr als bisher bei der Bekämpfung der Pandemie. Dass die Aufwandsentschädigung der Apotheken gleichwohl nur 12 Euro brutto beträgt, während Arztpraxen für die Durchführung eines Tests 15 Euro netto erhalten, hält Seyfarth für inakzeptabel: „Die Voraussetzungen zur Durchführung von Tests in Apotheken und Arztpraxen sind vergleichbar, ebenso wie das Infektionsrisiko des testenden Personals. Das Engagement der hessischen Apotheker muss daher jetzt gewürdigt und ihre Aufwandsentschädigung derjenigen der Ärzte angepasst werden.“
Solche Anpassungen hat es bisher nur auf Länderebene gegeben: „Wir unterstützen die Apotheken in Bayern dabei, Schnelltests anzubieten. Der Freistaat legt auf die Kostenpauschale des Bundes noch drei Euro drauf – damit erhalten Apothekerinnen und Apotheker für die Tests bei uns genauso viel wie Ärztinnen und Ärzte“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erst vergangene Woche erneut. Rund 900 Apotheken im Freistaat würden bereits kostenlose Tests anbieten. „Ich appelliere daher an alle Apotheken, die noch nicht teilnehmen, ebenfalls Schnelltests anzubieten: Gemeinsam können wir Infektionsketten unterbrechen.“
Um dafür einen Anreiz zu schaffen, greift der Freistaat in die Kasse: Bis Ende Juni will er pro Monat 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests beschaffen und stellt dafür 183 Millionen Euro bereit. Von März bis Mai sollen je 12,4 Millionen Selbsttests sowie 17,7 Millionen Selbsttests für Juni beschafft werden. Dafür werden 284 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Und dann kommen in den Monaten März und April 41 Millionen Euro für die Apotheken hinzu. So viel plant die Landesregierung für zusätzliches Honorar auszugeben.
Ähnlich sieht es für die Kollegen in Sachsen-Anhalt aus. Dort hat das Gesundheitsministerium mit dem Landesapothekerverband (LAV) einen Rahmenvertrag geschlossen, über den die Apotheken kostenlose Corona-Schnelltests durchführen können. Damit möglichst viele Apotheker:innen mitmachen, legt das Ministerium ebenfalls drei Euro obendrauf und zahlt analog zu den Ärzten 15 Euro zuzüglich Sachkosten – allerdings hatten sich in Sachsen-Anhalt bis Mitte März erst 15 Apotheken für kostenfreie Tests registriert.
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