Anders als in der ABDA stößt in den Mitgliedsorganisationen das Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf offene Ablehnung. Jetzt ruft auch der Apothekerverband Hessen (HAV) zur Rückkehr zum Rx-Versandverbot und zu Zeichnung der Petition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler auf: „Bislang überzeugen uns die Vorschläge des Gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht“, so Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV.
Im Ergebnis habe Spahn einen mehr als durchlöcherten „Schweizer Käse“ geliefert. „Wir sehen die Gleichpreisigkeit durch den aktuellen Gesetzesentwurf mehr als gefährdet“, so der HAV. In der derzeitigen Fassung verschlechtere das geplante Apothekenstärkungsgesetz die Situation der Präsenz-Apotheken, weil es entgegen seiner Intention dauerhaft Versandhändler aus dem Ausland von der bisher im § 78 Arzneimittelgesetz normierten Preisbindung freistelle, zudem die Privatverordnungen für die Auslandsversender ganz von der Preisbindung ausnehme und somit die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell schwäche.
„Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für die Arzneimittel gilt, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden“, so Seyfarth. Wirtschaftlich betrachtet stünden hier immerhin circa 120 Millionen Arzneimittelpackungen mit einem Umsatz von rund 6 Milliarden Euro zur Disposition, die auf Privatrezept verordnet würden. Darunter finden sich allein 25 Millionen Packungen der Antibabypille, die dann zum „Abschuss“, eben billigst zu verkaufen, freigegeben sind – spätestens, wenn inländische Apotheken gegen die dann offenkundig bestehende Inländerdiskriminierung erfolgreich klagen sollten.
Der finanzielle Schaden für die Vor-Ort-Apotheken wäre perspektivisch immens, so der HAV. Mindestens ebenso entscheidend sei die Tatsache, dass mit dem bewussten Verzicht auf die Rx-Preisbindung bei Privatverordnungen die wichtigste Rechtfertigung für die Preisbindung, nämlich das Arzneimittel als Ware besonderer Art, wegfiele zugunsten einer rein sozialrechtlichen, dem fiskalischen Zeitgeist unterliegenden Regelung. „Auch kann es nicht im Sinne vieler, insbesondere schwerkranker, Patienten sein, dass sie sich erst das billigste Angebot aus verschiedenen Apotheken heraussuchen müssen“, heißt es beim HAV.
Daher halte der Vorstand des HAV es für geboten, die kürzlich veröffentlichte Bühler-Petition zu unterstützen, um dem Ziel der Gleichpreisigkeit Nachdruck zu verleihen. Außerdem: Weiterhin blieben die für pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehenen Finanzmittel weit hinter denjenigen zurück, die zu einer merkbaren Verbesserung der Versorgung führen könnten.
Unterstützt wird Bühlers Petition auch von der Hessischen Apothekerkammer sowie Noweda und Fiebig/Pharma-Privat. Die Kunden der Großhändler erhielten Unterschriftenlisten zur Auslage in den Apotheken. Damit wurden rund 12.000 Apotheken versorgt. Online haben Bühlers Petition aktuell 6100 Unterstützer gezeichnet. Bühler rechnet damit, dass mit den Unterschriften das erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht werden kann.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte kürzlich in einem Interview den Kampf gegen den Rx-Versandhandel dagegen für beendet erklärt: „Wir haben lernen müssen, dass es für eine Generation, zu der auch unser Bundesgesundheitsminister gehört, nicht mehr vorstellbar ist, den Onlinehandel zu verbieten. Er gehört zum Alltag einfach dazu. Es gibt in Politik und Gesellschaft keine Mehrheit für ein Verbot. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, uns hier nicht weiter zu verkämpfen.“
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