Gröhe lobt AOK-Selektivverträge APOTHEKE ADHOC, 08.12.2015 15:18 Uhr
Die AOK Baden-Württemberg setzt im ärztlichen Bereich bereits seit sieben Jahren auf Selektivverträge. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lobte nun in einem Gespräch mit den Vertragspartnern die Qualität der Versorgung: „Selektivverträge können die Versorgung der Patienten verbessern“, zeigte sich der Minister überzeugt. „Die AOK und ihre ärztlichen Partner liefern ein sehr gutes Beispiel dafür, wie die ambulante ärztliche Versorgung gestärkt werden kann.“
2008 schloss die Kasse mit dem Hausärzteverband und dem Zusammenschluss Medi einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV). In den folgenden Jahren folgten Facharztverträge in den Bereichen Kardiologie (2010), Gastroenterologie (2011), Psychotherapie (2012) sowie Psychiatrie und Neurologie (2013). Zwei wissenschaftliche Studien der Universitäten Frankfurt und Heidelberg haben laut AOK belegt, dass die Verträge zu einer besseren Betreuung der Patienten führen.
Gröhe erklärte, Selektivverträge bauten Brücken zwischen den Versorgungsbereichen und Fachrichtungen und förderten die Zusammenarbeit, zum Beispiel von Haus- und Fachärzten. „Deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr die Gestaltungsspielräume bei der HZV erweitert“, so der Minister. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz seien die Abschlüsse von Selektivverträgen weiter erleichtert worden.
Die Rechnung, eine Alternative zur herkömmlichen Versorgung zu etablieren, ist aus Sicht der Kasse aufgegangen. Am Hausarztvertrag nähmen derzeit rund 1,4 Millionen Versicherte sowie fast 4000 Haus- und Kinderärzte teil. An den Facharztverträgen, bei denen auch die Bosch BKK Vertragspartner ist, seien rund 1500 Fachärzte sowie mehr als 500.000 Versicherte beteiligt.
AOK-Chef Dr. Christopher Hermann erklärte: „Gesundheitspolitische Ziele, wie die Stärkung der niedergelassenen Ärzte, hohe Qualitätsorientierung für unsere Versicherten und eine bessere Vernetzung sind in Baden-Württemberg damit Wirklichkeit.“ Gerade chronisch kranke Menschen profitierten nachweislich von der strukturierteren Versorgung – etwa durch Reduzierung vermeidbarer Krankenhauseinweisungen und rationalere Arzneimitteltherapie.
Laut AOK leisten die Verträge aber auch einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes. Das sehen die Ärzte ähnlich: „Die HZV ist die wichtigste Errungenschaft der letzten Jahrzehnte und aus den Hausarztpraxen nicht mehr wegzudenken“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Die Verträge brächten mit der einfachen Vergütungsordnung „endlich eine planbare, angemessene und feste Bezahlung, so dass wir uns voll auf die Belange unserer Patientinnen und Patienten konzentrieren können“.
Die Vertragspartner kündigten an, ihren Weg konsequent weiter zu gehen. Mit den Urologen soll im kommenden Jahr bereits die siebte Facharztgruppe eingebunden werden. Besonders bei den Facharztverträgen könnten Patienten von der besseren Zusammenarbeit der Mediziner profitieren: „Termine innerhalb von 14 Tagen oder schneller, mehr Zeit für Patientengespräche und die Förderung innovativer Behandlungsmethoden sind handfeste Vorteile, die sich daraus ergeben“, so Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. Die bessere Vernetzung der Haus- und Facharztpraxen wollen die Vertragspartner künftig noch stärker befördern. Derzeit würden innovative IT-Strukturen getestet.
Bei den Verträgen setzen AOK und Mediziner auch auf speziell weitergebildete Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH), die die Hausärzte etwa bei Hausbesuchen entlasten sollen. Dafür steht den HZV-Praxen ein von den Vertragspartnern geförderter Kleinwagen zur Verfügung – das VERAHmobil. 2014 wurde außerdem das Pendant zur VERAH eingeführt, der Entlastungsassistent in der Facharztpraxis (EFA).
Auch in anderen Bereich setzt die AOK Baden-Württemberg bereits auf Selektivverträge. Seit 2012 gibt es einen Vertrag über die ambulante Versorgung im Bereich der Intravitrealen operativen Medikamentenapplikation. Den Vertrag hat die Managementgesellschaft QMBW mit der AOK Baden-Württemberg sowie niedergelassenen Ärzten, medizinischen Versorgungszentren und Hochschulambulanzen geschlossen.
Obwohl die Apotheken an dem Vertrag nicht beteiligt sind, sind sie betroffen: Die Vertragspartner verpflichten sich, dass die Beschaffung von Rezepturarzneimitteln ausschließlich „über in einem gesonderten Vertrag eingebundene Apotheken“ erfolgt. Dieser Vertrag wird zwischen der AOK und einzelnen Apotheken abgeschlossen.