Hecken: Gröhe erstickt jede Eigeninitiative APOTHEKE ADHOC, 26.10.2016 17:49 Uhr
Als Reaktion auf die internen Skandale will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mehr Kontrolle über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Gegen das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) laufen nicht nur die Ärzte Sturm. Auch dem Gemeisamen Bundesausschuss (G-BA) geht Gröhes Kontrollabsicht viel zu weit. G-BA-Chef Josef Hecken sieht die Unabhängigkeit seines Hauses in Gefahr und hat Gröhe eine geharnischte Stellungnahme geschickt.
Der Gesetzentwurf verharmlose in seiner Problemdarstellung und Zielsetzung die dahinterliegenden Absichten und deren Wirkung, kritisiert Hecken seinen Parteifreund. Gröhe sei sich offensichtlich über „die Konsequenzen für das bislang klug austarierte Gleichgewicht von fachlich-inhaltlicher Verantwortung der Selbstverwaltung und rechtlicher Kontrolle und Steuerung durch die Aufsicht“ nicht im Klaren.
Damit werde die „historisch gewachsene und etablierte gemeinsame Selbstverwaltung in ihren Fundamentalwerten und der erforderlichen Eigenverantwortung ausgehöhlt“. Hecken sieht in Gröhes Entwurf verfassungsrechtliche Grenzen überschritten, die eine „maßvollen Ausübung der Aufsicht“ verlangten.
Hecken: „Die mit dem Entwurf gewollte staatliche Kontrolle und Steuerung wird Eigeninitiative auch dort ersticken, wo sie Gutes geschaffen hat, und Verantwortung und Haftung auch in Fällen auf die Aufsicht übergehen lassen, wo sie diese nicht tragen möchte und fachlich mit der Ausübung der neuen Aufgaben überfordert ist.“
Mit dem Gesetzentwurf werde in die „elementarsten Befugnisse“ wie das Haushaltsrecht und Verwaltungshandeln eingegriffen. Gröhe Pläne erlaubten der Aufsicht ein uneingeschränktes Zugriffs- und Gestaltungsrecht auf das gesamte Regelungs- und Verwaltungsgeschehen des G-BA. Das bedeute „im Kern nichts anderes als Fachaufsicht“, so Hecken.
Kürzlich hatte auch die Bundesärztekammer (BÄK) Gröhe aufgefordert, sein Gesetz zu Einschränkungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurückzunehmen. Das Gesetz sei eine „sehr heftige Reaktion“ auf einige Vorkommnisse in der Ärzteschaft, sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery. Gröhe erweiterte damit die Durchgriffsrechte seines Ministeriums als Aufsichtsinstanz auf die gesamte Selbstverwaltung.
Dies provozierte nicht nur die Kritik der Ärzteschaft. Auch die Krankenkassen verwahren sich dagegen, für Verfehlungen der KBV in Mithaftung genommen zu werden. Als zu weitreichend kritisierten zuletzt bei einer internen Anhörung auch Koalitionsabgeordnete Gröhes Entwurf.