Selbsttests unter Aufsicht – gegen Honorar Alexander Müller, 22.03.2021 08:29 Uhr
Viele Apotheken bieten bereits Schnelltests an, die Bürger:innen neuerdings kostenlos in Anspruch nehmen können. Jetzt planen Bund und Länder offenbar eine Ausweitung dieser Strategie unter Einbeziehung von Laientests. In einem Entwurf für die heutigen Verhandlungen über neue Maßnahmen steht als noch offener Punkt die Vergütung von Selbsttests unter Aufsicht.
Bund und Länder beraten heute Corona-Maßnahmen. Eine Verlängerung des Lockdowns steht wohl an. Der Entwurf für die Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder kündigt auch eine Erstattungsregelung für die Selbsttests unter Aufsicht an. Allerdings besteht hier noch Diskussionsbedarf.
Seit dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche, den sogenannten Bürgertest. Auch Apotheken können sich von den Gesundheitsbehörden als Teststelle beauftragen lassen und die Tests durchführen. Es sei den Ländern und Kommunen seit dem Stichtag „sehr schnell gelungen, flächendeckend […] eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen“ heißt es in dem Entwurf für die Beratungen. Zu den unterschiedlichen Partnern vor Ort werden neben den kommunalen Testzentren explizit auch „Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen“ genannt.
Die eingesetzte „Taskforce Testlogistik“ habe sichergestellt, „dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind“.
Danach folgt in dem Papier ein Punkt in eckigen Klammern, was bedeutet, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht: „Der Bund wird in die Erstattungsregelung der Testverordnung kurzfristig die Erstattung der Kosten für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses aufnehmen.“ Weitere Details werden hierzu im Papier nicht genannt.
In den Ländern würden derzeit flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schüler:innen sollen weiter ausgebaut werden, Ziel sind laut Entwurf mindestens zwei Tests pro Woche. Dasselbe ist für Beschäftigte in Kitas vorgesehen. Damit soll der Infektionsschutz verbessert und Infektionsketten unterbrochen werden.