AMNOG

Selbsthilfe gegen Pick-up-Verbot APOTHEKE ADHOC, 23.09.2010 15:26 Uhr

Berlin - 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) begrüßt die Streichung des Pick-up-Verbots aus dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Für Behinderte und chronisch Kranke sei das System der Abholstellen weiterhin sinnvoll; Abholstellen sowie Versandhandel seien Möglichkeiten, Arzneimittel günstiger zu erstehen, ohne dabei einen Internetzugang besitzen zu müssen.

Die BAG weist jedoch darauf hin, dass es Medikamente gibt, die besondere Lagerbedingungen erfordern. So müssten beispielsweise thermolabile Arzneimittel wie etwa Wachstumshormone gekühlt gelagert werden. Daher schlägt der Selbsthilfe-Dachverband vor, für Abholstellen ein Zulassungsverfahren zu etablieren, welches die Qualitätsanforderungen der Lagerung sichert.

Nicht akzeptieren wollen die Patientenvertreter, dass schon die Übereinstimmung eines Anwendungsbereiches in der Zulassung ausreichend für die Substituierbarkeit ist. Bei einem Austausch über Indikationen hinweg könnte es passieren, dass Versicherte Medikamente bekommen, in deren Packungsbeilagen die jeweilige Indikation nicht aufgelistet ist. Der Gesetzestext müsse daher von „ein gleiches Anwendungsgebiet“ in „den gleichen Indikationsbereich“ geändert werden.