Selbstanzeige

10.000 Steuersünder stellen sich

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Berlin -

Mit dem Fall Uli Hoeneß ist das Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wieder in den öffentlichen Fokus gerückt. Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke jetzt mitgeteilt, dass für 2012 bislang 10.760 Selbstanzeigen gezählt wurden.

Die Statistik befindet sich laut der Antwort aus dem Bundesfinanzministerium noch in der Erstellungsphase. Ein Bundesland habe noch nicht gemeldet. Über die Höhe der zusätzlichen Steuereinnahmen aus Selbstanzeigen kann das BMF keine Angaben machen: In der Statistik werden alle hinterzogenen Steuern zusammengefasst.

Selbstanzeigen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend. Seit der Verschärfung im Jahr 2011 nützt ein „Geständnis“ nichts mehr, wenn der Fiskus schon eine Betriebsprüfung angekündigt hat oder sogar schon Ermittlungen laufen. Zudem ist die Selbstanzeige nur wirksam, wenn die Berichtigung „in vollem Umfang“ erfolgt. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Abweichung von mehr als 5 Prozent definitiv nicht mehr geringfügig, wobei die Grenze je nach Einzelfall auch noch niedriger gezogen werden könne.

Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, erhält die Amnestie grundsätzlich nur noch nach einer zusätzlichen Zahlung von 5 Prozent der Summe. Laut der Statistik des BMF hat die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr auf diese Weise 388.000 Euro kassiert, die Gerichte zusätzlich 163.000 Euro. Auch bei diesen Zahlen fehlt die Meldung eines Bundeslandes.

Die Anzahl der Steuerfahndungen ist im vergangene Jahr zwar um 14 Prozent auf 23.800 geschrumpft, die Höhe der rechtskräftigen Geldstrafen aber um 12,5 Prozent auf etwas mehr als 32 Millionen Euro gestiegen. Laut der Steuerfahndungsstatistik wurden addiert mehr als 2000 Jahre an Freiheitsstrafen rechtskräftig verhängt (plus 21 Prozent).

Für alle angezeigten oder aufgedeckten Steuerstrafdelikten nennt das BMF für das jüngste Berichtsjahr 2011 einen Wert von 1,2 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen – spürbar mehr als in den Jahren davor.

Insgesamt wurden 2011 fast 100.000 Verfahren zu Steuersachen abgeschlossen. Die Zahl der Strafbefehle mit Freiheitsstrafen lag in den vergangenen Jahren immer um den Wert 300, 2011 waren es 277. Strafen oder Bußgelder nach dem allgemeinen Strafrecht wurden in etwas mehr als 2000 Fällen verhängt.

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