Securpharm

Fälschungen: HV-Tisch soll „sauber“ bleiben Carolin Bauer, 25.04.2013 10:44 Uhr

Kritik an Securpharm: Die Apothekerkammer Niedersachsen fordert, dass die Sicherheitsabfrage bereits beim Wareneingang durchgeführt werden kann. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Wenn es ein gefälschtes Medikament in die Lieferkette schafft, soll spätestens bei der Abgabe in der Apotheke Alarm geschlagen werden. So sieht es das Projekt Securpharm vor, das seit Januar in rund 150 Apotheken auf seine Praxistauglichkeit getestet wird. Doch die Apotheker fürchten, dass im Ernstfall ein Imageschaden bei ihnen hängen bleibt. Denn so wie Securpharm derzeit angelegt ist, erfolgt die Sicherheitsabfrage erst bei der Abgabe, also wenn der Patient am HV-Tisch steht. Die Apothekerkammer Niedersachsen fordert Nachbesserungen.

Mit der individuellen Kennzeichnung jeder Arzneimittelpackung soll das Fälschungsrisiko wirtschaftlich ausgetrocknet werden. Denn wenn der Hersteller einen spezifischen Code vergibt, kann das Produkt nur einmal in der Apotheke abgegeben werden: Kennt die zentrale Datenbank eine Packung nicht oder ist diese bereits als abgegeben registriert, schlägt das System Alarm.

Dem Gesetzgeber schwebt ein End-to-end-System vor: Jede Packung soll so früh wie möglich – also beim Hersteller – ins System eingepflegt und so spät wie möglich – also bei der Abgabe – gegengeprüft werden.

Die Apotheker fürchten aber, in Erklärungsnot zu kommen: Wenn eine Fälschung erst unmittelbar bei der Abgabe vom Apotheker oder der PTA am HV-Tisch festgestellt werde, frage sich der Kunde, wie sie soweit kommen konnte, sagt die niedersächsische Kammerpräsidentin Magdalene Linz.

Linz testet Securpharm selbst in ihren beiden Apotheken und findet, dass Fälschungen gar nicht bis zum HV-Tisch vordringen sollten: „Die Präparate sollten beim Wareneingang und nicht bei der Abgabe verifiziert werden“, fordert Linz. Dies ist bislang optional vorgesehen, wäre aber doppelte Arbeit.

Ein Abgleich bei der Lieferung hätte laut Linz auch Vorteile für die Datensicherheit: „Wenn beim Wareneingang verifiziert wird, ist eine Rückverfolgung der Daten bis zum Kunden ausgeschlossen“, so die Kammerpräsidentin. Die Umsetzung der Forderung sei technisch natürlich nicht einfach, doch das neue System müsse zu 100 Prozent sicher sein.

Die Kammerversammlung sprach sich laut Linz einstimmig für die Prüfung bei der Annahme aus. Die ABDA müsse die Forderung aus Niedersachsen innerhalb des Pilotprojekts einbringen, so Linz: „Wir erwarten eine Antwort.“

Neben der ABDA wird Securpharm vom Phagro, Herstellerverbänden und der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) getragen. Die EU-Fälschungsrichtlinie muss spätestens 2017 umgesetzt werden. Spätestens 2015 soll es möglich sein, innerhalb der EU jede Packung zu überprüfen.