„Fall dm“

Schweigen im BMG

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält sich mit einer Bewertung des „dm-Urteils“ sehr bedeckt. Zur Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter meinte eine Ministeriumssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC lediglich, „dass es jetzt Rechtssicherheit gibt“. Ansonsten gebe es zu dem Fall „nichts zu sagen“. Das BMG werde zunächst jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erklärte die Sprecherin: „Unsere Fachleute gucken sich das Kleingedruckte genau an“. Erst nach einer „eingehenden juristischen Prüfung“ könnten zu dem Urteil weitere Auskünfte gemacht werden.

Einen Umdenkprozess beim Thema Versandhandel, wie ihn ein BMG-Mitarbeiter im Oktober vergangenen Jahres im Ministerium ausgemacht haben wollte, sieht die Sprecherin nicht: „Davon ist hier nichts bekannt.“

Gestern hatte der bayerische Gesundheitsminister Otmar Bernhard (CSU) das BMG aufgefordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wieder zu verbieten. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diese Forderung in der Vergangenheit wiederholt gestellt. „Jedem Bundesland steht es frei, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen“, kommentierte die Sprecherin.

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