Nutzenbewertung

Vergleichstherapie: Hersteller darf wählen APOTHEKE ADHOC, 05.06.2013 13:18 Uhr

Kein Scheitern an Formalien: Laut Koalition sollen Hersteller bei der Nutzenbewertung eine von mehreren Vergleichstherapien auswählen können. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Fraktionen von Union und FDP wollen die Nutzenbewertung

neuer Arzneimittel leicht entschärfen: Ein Änderungsantrag zur

AMG-Novelle sieht vor, dass die Hersteller sich nicht zwingend mit der

billigsten Alternative vergleichen müssen. Ausschlüsse aufgrund von

Formalitäten sollen damit ausgeschlossen werden. In den

Preisverhandlungen wird dann trotzdem das günstigste Präparat zugrunde

gelegt.

Sofern „aus medizinischen oder Evidenzgesichtspunkten“ mehrere Vergleichstherapien in Frage kommen, „sollte nicht wie bisher die wirtschaftlichste Therapie ausgewählt werden müssen, sondern der Zusatznutzen gegenüber jeder dieser Therapien nachgewiesen werden können“, heißt es in dem Änderungsantrag. Die Koalition findet, dass generell der Zusatznutzen aufgrund der besten vorhandenen Evidenz bewertet werden sollte.

In den bisherigen Verfahren war einigen Medikamenten kein Zusatznutzen attestiert worden, weil die Hersteller keine Daten zu der vorgeschriebenen Vergleichstherapie liefern konnten. Ein Beispiel ist Forxiga (Dapagliflozin) von AstraZeneca und Bristol-Myers Squibb.

In den Preisverhandlungen soll es keine Rolle spielen, welche der möglichen Vergleichstherapien der Hersteller zugrunde gelegt hat. Hier soll weiterhin die günstigste Alternative zugrunde gelegt werden.

Allerdings wollen Union und FDP verhindern, dass die Schiedsstelle den Preis anhand fixer Algorithmen festlegt, wenn sich Kassen und Hersteller nicht einigen können. Vielmehr soll die Schiedsstelle immer „unter freier Würdigung aller Umstände des Einzelfalls“ entscheiden und dabei „die Besonderheiten des jeweiligen Therapiegebietes“ berücksichtigen.

Der Vorsitzende der Schiedsstelle, Gerhard Schulte, hatte laut Handelsblatt kürzlich ein Modell vorgestellt, nach dem generell das Ausmaß des Zusatznutzens zu 49 Prozent, die Kosten der Vergleichstherapie zu 25 Prozent und der internationale Referenzpreis zu 26 Prozent in die Preisbildung einfließen sollten.

Die Änderungsanträge werden heute im Gesundheitsausschuss besprochen, morgen findet im Bundestag die 2. und 3. Lesung statt.