Die Praxisgebühr wird zum Jahreswechsel abgeschafft. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss am frühen Montagmorgen geeinigt. Die FDP hatte die Abschaffung angesichts der großen Überschüsse bei den Krankenkassen gefordert. Eine Senkung der Kassenbeiträge wie von der Union favorisiert gibt es nicht. Dafür konnte die CSU ihr Betreuungsgeld durchbringen. Die Opposition spricht von einem Kuhhandel.
Die Praxisgebühr wurde 2004 eingeführt und spült jährlich knapp zwei Milliarden Euro in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Angesichts des Milliardenpolsters des Gesundheitsfonds beschloss die Koalition zudem, den Bundeszuschuss zu diesem Topf 2013 um 500 Millionen Euro und 2014 um 2 Milliarden Euro zu kürzen.
Im Gegenzug zur Abschaffung der Praxisgebühr stimmte die FDP endgültig dem CSU-Projekt Betreuungsgeld zu. Der Bundestag soll darüber noch in dieser Woche in dritter Lesung entscheiden. Das Betreuungsgeld soll aber erst zum 1. August und nicht wie geplant zum 1. Januar 2013 eingeführt werden. Zunächst soll es für Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich geben, ab 2014 auch für Kinder im dritten Lebensjahr und anschließend für alle 150 Euro. Wer das Geld nicht in bar ausgezahlt haben will, soll es auch zur privaten Altersvorsorge oder für das von der FDP geforderte Bildungssparen verwenden können. Dann soll es jeweils einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat geben.
Die Renten von Geringverdienern, die auch nach 40 Beitragsjahren und privater Zusatzvorsorge noch unter der Grundsicherung liegen, sollen aus Steuermitteln aufgestockt werden. Nicht geeinigt hat sich die Koalition auf eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Der Koalitionsausschuss erteilte lediglich einen Prüfauftrag.
Die CSU konnte sich dagegen mit ihrer Forderung nach mehr Geld für die Verkehrswege weitgehend durchsetzen: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bekommt dafür weitere 750 Millionen Euro. Verlangt hatte er eine Milliarde Euro.
Der Haushalt 2014 soll strukturell ohne Neuverschuldung auskommen. Das heißt, dass Konjunkturschwankungen sowie Einmalzahlungen wie die dann fällige letzte Rate in Höhe von 4,3 Milliarden Euro an den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM ausgeklammert werden. Damit hat die Regierung noch Spielraum für neue Schulden. Für das Einhalten der Schuldenbremse entscheidend ist das strukturelle Defizit. Mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2013 will die Koalition zudem das Gewinnausschüttungsverbot für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) aufheben. Hintergrund sind Rekordgewinne der KfW.
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sollen nun so schnell wie möglich in den Bundestag eingebracht werden, damit sie noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden können.
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