Kosten-Nutzen-Bewertung

Schwarz-Gelb: Feste Regeln für den G-BA

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Schwarz-Gelb will künftig wieder stärker bestimmen, wie Entscheidungsprozesse beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zustande kommen. Mit der Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung sollen die Verfahrenswege gesetzlich festgelegt werden. Bislang ist im AMNOG vorgesehen, dass der G-BA sich selbst eine Verfahrensordnung gibt. Dies soll nun konkretisiert werden.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BGS) vom Mai vergangenen Jahres durfte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht mehr gegen fachliche Entscheidungen des G-BA vorgehen. Seit das Ministerium die Fachaufsicht verloren hat, nehmen es die Beamten mit der Rechtsaufsicht umso genauer: Zuletzt hatte das BMG bei den Beschlüssen zum Erstattungsausschluss der Glinide und Glitazone interveniert und nachträglich Erklärungen gefordert.

Künftig sollen daher bereits im Vorfeld die Einzelheiten festgelegt werden. Am Wochenende einigten sich die Gesundheitsexperten auf gesetzliche Vorgaben. Noch wird diskutiert, ob das BMG über einen Änderungsantrag zum AMNOG ermächtigt wird, eine eigene Rechtsverordnung für den G-BA zu erlassen, oder ob Details direkt im Gesetz verankert werden.

Bestimmte Arzneimittel sollen übrigens komplett von der Kosten-Nutzen-Bewertung ausgenommen werden, etwa wenn ihre wirtschaftliche Bedeutung gering oder eine Erstattung durch die Kassen unwahrscheinlich ist. In der kommenden Woche sollen die Änderungsanträgen ausgearbeitet sein, auf die sich die Expertenrunde am Sonntag geeinigt hat.

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