Unions-Papier

Schutzgeld gegen Rabattverträge Alexander Müller, 22.03.2010 12:49 Uhr

Berlin - 

Die Union will die Zwangsrabatte für Arzneimittelhersteller erhöhen. Davon soll nicht nur die forschende Pharmaindustrie, sondern auch die Generikahersteller betroffen sein. Dafür sollen die Rabattverträge deutlich entschärft werden. Das geht aus einem Positionspapier der Unionsfraktion hervor, das die Abgeordneten Jens Spahn, Michael Hennrich (beide CDU), Johannes Singhammer und Max Straubinger (beide CSU) vorgelegt haben. Die „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt“ sind mit der Fraktionsspitze abgestimmt.

Die Rabattverträge sollen „mit dem Ziel einer besseren Transparenz und Wettbewerbsgerechtigkeit“ überarbeitet werden. Konkret sollen die Apotheker bei festbetragsgeregelten Medikamenten nicht mehr an die Rabattverträge gebunden sein. Damit die Einsparungen nicht gänzlich verloren gehen, soll der Generikaabschlag angehoben werden: von derzeit 10 auf mindestens 20 Prozent bei Generika mit Festbetrag, von 16 auf 26 Prozent bei Generika ohne Festbetragsregelung.

Damit die Hersteller dies nicht durch Preiserhöhungen abfedern, soll rückwirkend zum Jahresbeginn ein dreijähriges Preismoratorium festgelegt werden.

Auch bei den Originalpräparaten soll der Herstellerrabatt laut Vorschlag um 10 Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöht werden - allerdings erst ab 2011. Außerdem will die Union die Preise für patentgeschützte Arzneimittel vergleichen. Sind Medikamente hierzulande mehr als 20 Prozent teurer als auf den Referenzmärkten, sollen sie entsprechend angepasst werden.

Bei neu zugelassenen Arzneimitteln soll der Zusatznutzen künftig in einem Schnellverfahren festgestellt werden. Damit wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt. Medikamente ohne Zusatznutzen sollen sofort unter einen Festbetrag fallen. Der G-BA kann laut Entwurf auch einen Höchstbetrag festlegen oder die Erstattungsfähigkeit komplett streichen.

Echte Innovationen sollen eine konditionierte Zualssung erhalten. Die Hersteller können dann wahlweise mit dem GKV-Spitzenverband über die Preise verhandeln oder sich einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterwerfen. Bestätigt sich der Nutzen des Medikamentes dabei nicht, können die Krankenkassen einen Erstattungshöchstbetrag festlegen. Die Hersteller müssen die Preisdifferenz dann rückwirkend zurückerstatten.

Entscheidet sich das Unternehmen für den Weg der Kosten-Nutzen-Bewertung, muss es dem G-BA in einer vereinbarten Frist sämtliche Studien aus allen Entwicklungsphasen vorlegen - und je nach patentschutzrechtlichen Regeln - auch veröffentlichen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll „in personeller und organisatorischer Hinsicht“ gestärkt werden.