Schonfrist für Biosimilars APOTHEKE ADHOC, 24.01.2012 12:44 Uhr
Immer wieder mussten sich die Apotheker Schwarz-Gelb vertrösten lassen. Jetzt will die Union mit der AMG-Novelle zumindest einige Probleme angehen. Doch auch die Generikahersteller können sich über das Positionspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit nicht beschweren: Demnach will die Union die Rabattverträge an mehreren Stellen entschärfen.
Generika hätten in der Vergangenheit zu hohen Einsparungen auf Seiten der Kassen geführt, heißt es in dem Papier. Auch im Bereich der Biosimilars seien zusätzliche Einsparungen möglich. Doch der Wettbewerb zwischen den ohnehin wenigen Anbietern in diesem Segment sei durch die Rabattverträge in Gefahr. Dem will die Union gegensteuern: Ausschreibungen zu Rabattverträgen für diese Medikamente soll es künftig erst zwei Jahre nach Patentablauf des Originals geben.
Außerdem sei zu prüfen, ob Originalhersteller selbst Rabattverträge über den Ablauf des Patentschutzes hinaus schließen dürften, heißt es im Papier. Beide Forderungen hatte auch der Branchenverband Pro Generika mit Verweis auf Studien zur Marktentwicklung wiederholt vorgebracht.
Nach dem Willen der Union sollen auch die Portfolioverträgen einiger Krankenkassen verschwinden. Diese Verträge über das gesamte Sortiment eines Herstellers sind nicht mehr zulässig – die Kassen müssen ihre Rabattverträge seit 2009 öffentlich ausschreiben.
Teilweise enthielten die bestehenden Verträge aber Erweiterungs- und Ausnahmeklauseln, moniert die Union. „Derartige Klauseln behindern den Wettbewerb, so dass wir prüfen werden, wie die Krankenkassen zum Kündigen der laufenden rechtswidrigen Verträge gezwungen werden können“, heißt es in dem Papier.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes fehlte die Klarstellung, dass es bei der zeitlichen Befristung für Rabattverträge um Biosimilars geht. Dies bitten wir zu entschuldigen.