Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt. „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, sagte Scholz am Mittwoch in Berlin nach Beratungen von Bund und Ländern. Er sprach von einem „ganz besonderen Tag“ in der Pandemie.
Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht. „Es geht ja vielen Bürgerinnen und Bürgern so wie mir: Irgendwie haben wir nach all diesen langen zwei Jahren auch mal verdient, dass es irgendwie wieder besser wird. Es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben.“ Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.
Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden. Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden und die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor schweren Verläufen möglichst gut zu schützen.
Ab dem 20. März soll nach dem Willen von Bund und Ländern ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. So sollen unter anderem die in der Corona-Krise eingeführten 2G-Zugangsbeschränkungen und Kontrollen beim Einkaufen enden. Das sagte die Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben. Die Regierungschef:innen der Länder bitten die Bundesregierung zudem, eine Teststrategieüber den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern.
Zeitgleich hält Scholz am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung fest. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. „Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.“ Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.
Die Bundesländer fordern eine Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutzmaßnahmen auch nach dem Auslaufen der weitreichenden Corona-Regeln nach dem 20. März. „Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Das Land befinde sich zwar in einer neuen Phase der Pandemie, sagte Wüst, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. „Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus“, sagte Wüst. Die Pandemie richte sich aber nicht nach dem Kalender. Es dürften daher nicht alle Maßnahmen über Bord geworfen werden. „Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern.“ Dazu gehörten die Maskenpflicht, Hygiene-Konzepte, Tests und Abstandsregeln.
Nach der Konferenz von Bund und Ländern hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sehr zufrieden mit den erzielten Beschlüssen gezeigt. „Bayern hat den Trend gesetzt, unser beschlossener Fahrplan wird jetzt in ganz Deutschland angewendet“, sagte der CSU-Chef nach dem Ende der Videokonferenz in München. Es sei die richtige Balance aus Vorsicht, Freiheit und Hoffnung.
Söder betonte, dass Bayern noch zwei Dinge zusätzlich habe platzieren können: „Wir brauchen dringend nach dem Auslaufen aller Maßnahmen ein Notfall-Paket, ganz besonders für die Schulen. Dies ist jetzt übereinstimmende Meinung der Länder.“ Auf Wunsch und Antrag von Bayern gebe es hier nun eine besondere Aufmerksamkeit, damit auch die Abschlussprüfungen der Schülerinnen und Schüler gut erfolgen könnten und es auf keinen Fall zu einer Durchseuchung an den Schulen komme.
Zudem zeigte sich Söder zufrieden darin, dass die Quarantäne-Verordnungen bei Reisen verändert werden solle. Gerade Familien mit Kleinkindern, die sich bisher nicht impfen lassen können, würden bei anstehenden Urlaubsreisen mit der aktuellen Regelung „hoch benachteiligt werden“. Es sei nicht zeitgemäß, wenn man in ein Gebiet fahre, das derzeit zwar eine niedrige Inzidenz als Bayern und Deutschland habe, aber dennoch noch auf der Liste der Hochrisikogebiete des Bundes stehe.
„In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.“
„In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung)) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.“
„In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäuserndies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).“
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