Schnelltests: Sachsen-Anhalt streicht Landesprämie APOTHEKE ADHOC, 20.07.2021 11:22 Uhr
Apotheken in Sachsen-Anhalt und Bayern haben bisher pro Test drei Euro mehr Vergütung erhalten als die Kollegen im Rest der Republik: Mit einer „Landesprämie“, die das Honorar an das der Ärzte anpasst, wollten die dortigen Regierungen die Bereitschaft erhöhen, sich als Apotheke ins Testgeschehen einzubringen. Doch zumindest in Sachsen-Anhalt ist das nun vorbei: Das Sozialministerium hat die Prämie gestrichen – und zwar rückwirkend zum 1. Juli. Damit hat sich das Testhonorar in Sachsen-Anhalt fast halbiert.
Grundlage der Zusatzvergütung war ein Rahmenvertrag, den das Sozialministerium Sachsen-Anhalt im März mit dem dortigen Landesapothekerverband (LAV) geschlossen hatte. Er sollte nicht nur die unkomplizierte Durchführung der Tests ermöglichen, sondern beinhaltete auch eine zusätzliche Vergütung von 3 Euro pro durchgeführtem Test. Doch damit ist nun Schluss. Am Montag teilte das Sozialministerium dem LAV schriftlich mit, dass es den Rahmenvertrag außerordentlich aus wichtigen Gründen gekündigt hat, und zwar rückwirkend zum 1. Juli.
Das Ministerium begründet das damit, dass die bundesweite Testverordnung vom März zum 1. Juli außer Kraft getreten ist und die Apotheken mit dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung keine gesonderte Beauftragung als Berechtigung für das Testen mehr benötigen, also bereits qua Verordnung zum Testen berechtigt sind. Deshalb entfällt rückwirkend zum Monatsbeginn auch die zusätzliche Landesprämie von 3 Euro pro Test. Apotheken können sie nur noch bis zum 30. Juni 2021 über der Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.
Umgekehrt gilt aber auch: Wer nun wegen der geringeren Vergütung keine Tests mehr anbieten kann oder will, kann auch leichter aufhören. Denn es ist keine Kündigung des Rahmenvertrags mehr notwendig – schließlich hat das Land Sachsen-Anhalt ihn bereits gekündigt. Die Berechtigung zum Testen ist generell in der aktuellen bundesweiten Testverordnung von Ende Juni geregelt. Jede Apotheke kann nun frei und kurzfristig entscheiden, ob sie Tests anbieten will oder nicht – die Ansprüche aus der Verordnung müssen dabei aber selbstverständlich dennoch eingehalten werden. Möchten Apotheken von der Liste der testenden Betriebe auf der Homepage der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gestrichen werden, reicht eine einfache Mail an die Kammer.
Mit der neuen Testverordnung fällt die Vergütung für testende Apotheken nicht nur um die 3 Euro, die sie zuvor vom Land obendrauf bekommen haben. Mit ihr wurde auch die Grundvergütung von 12 auf 8 Euro gesenkt. Neu zugelassen wurde hingegen die Testung mittels überwachtem Selbsttest zur Eigenanwendung – allerdings nicht für Apotheken. Hier können 5 Euro abrechnet werden. Bei den Sachkosten für die Beschaffung der Tests werden künftig pauschal 4,50 Euro gezahlt; werden Laientests verwendet, sind es 3 Euro.
Änderungen gibt es auch bei der Abrechnung: Einerseits soll künftig ein standardisiertes Formular verwendet werden, andererseits sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Plausibilität der Abrechnung stärker überprüfen – stichprobenartig und bei Veranlassung. Das gilt auch rückwirkend zum 1. Januar. Da damit der Aufwand steigt, wird auch der Verwaltungskostenersatz für die KVen wieder erhöht: Er steigt ab 1. Juli von 2 auf 3,5 Prozent, also den Betrag, der schon bis Ende Mai einbehalten werden konnte.
Neben sinkendem Honorar und erhöhtem Dokumentationsaufkommen soll ab August auch eine neue Regelung greifen: Dann soll eine Vergütung nur noch erfolgen, wenn die Teststelle, also auch die Apotheke, das Angebot macht, das Ergebnis als Zertifikat in die Corona-Warn-App (CWA) zu übertragen und die generelle Übermittlung zu übernehmen. Für Teststellen, die keine eigene Softwarelösung haben, soll es ein spezielles CWA-Portal nur für Antigenschnelltests geben. Verfügen die Teststellen bereits über eine Softwarelösung oder benutzen ein System eines Drittanbieters, so soll rechtzeitig eine Schnittstelle für die Anbindung der Partnersysteme an das CWA-System angeboten werden.