Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit

Schmitz: Beim Skonti-Verbot ist Eile geboten

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Berlin -

Das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit war gestern in der Anhörung des Gesundheitsausschusses. Über einen Änderungsantrag sollen Apothekenthemen an das Gesetz angehängt werden. Einige dieser Themen wurden bei der Anhörung besprochen, darunter auch das Skonti-Verbot, das jedoch im Änderungsantrag nicht enthalten ist. Der Abda-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz machte jedoch deutlich, dass bei diesem Thema Eile geboten sei.

Auch das Skonti-Verbot wurde angesprochen, obwohl es weder im Gesetzentwurf noch im Änderungsantrag erwähnt wird. Dirk Heidenblut (SPD) wollte von Schmitz wissen, welche Folgen das Verbot für die Apotheken habe.

„Apotheken befinden sich in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation“, so der Abda-Hauptgeschäftsführer. Trotz steigender Kosten wurde das Honorar seit Jahren nicht angepasst. Das Skonti-Verbot aus dem Februar verschärft die angespannte wirtschaftliche Lage. Die Erträge der Apotheken werden stark gemindert, so Schmitz. Dabei handele es sich um Beträge im unteren fünfstelligen Bereich. „Es ist Eile geboten, diese Einbußen schnellstmöglich zu beseitigen“, macht er klar. Es müsse eine Regelung gefunden werden, Skonti wieder zu gestatten. Zwar gebe es einen Vorschlag im Apothekenreformgesetz (ApoRG), aber dieser müsse anders formuliert werden.

Ausweitung von Impfungen

Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen für Personen ab 18 Jahren durchführen dürfen. Zudem sollen weitere In-vitro-Diagnostika für patientennahe Schnelltests von Approbierten durchgeführt werden dürfen. Die Abda begrüßt die Erweiterung des Impfspektrums und der Testungen und war auch bei der Anhörung geladen.

Kristine Lütke (FDP) wollte von der Abda wissen, wie sich die Anpassung auf die Impfquote auswirken kann. „Wir begrüßen diese Regelung“, betonte Schmitz, der hier live zugeschaltet war. Apotheken hätten gute Erfahrung mit Grippe- und Corona-Impfungen gemacht. Der Zugang sei niedrigschwellig. Zudem finden Impfungen in den Apotheken ergänzend und nicht ersetzend zu den Praxen statt. „Die Impfquote wird sich erhöhen“, so Schmitz.

Favorisierte Apotheke

Norbert Grote, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), begrüßt die Festlegung der „Favorisierten Apotheke“ ausdrücklich. Das Thema habe eine große Bedeutung für Pflegebedürftige in Häuslichkeit, denen die Unterstützung fehlt.

Grote macht klar, dass das Vorhaben ohne das Apo-Ident-Verfahren und die E-Rezept-Apps nicht funktionieren wird. Es werde im Wesentlichen darauf ankommen, wie man die Struktur des Apo-Ident-Verfahrens schnell hinbekommt. Lütke wollte zudem wissen, was bei heimversorgenden Apotheken wichtig ist. Diese sind laut Grote kein unwichtiger Player – die Pflegeheime sind im Gesetz vergessen worden und müssen als Schnittstelle mitgedacht werden; bislang unterliegen sie keinen Pflichten.

Dass auch ambulante Pflegedienste angeschlossen werden müssen, bestätigt Elisabeth Fix von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Es dürfe keine Direktzuweisung vom Arzt zur Apotheke geben, das Pflegeheim müsse zwischengeschaltet sein – das gelte auch für den ambulanten Pflegedienst.

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