Zum Jahresende endet die Amtszeit von Abda-Präsident Friedemann Schmidt. Anfang Dezember wird sein Nachfolger gewählt. Der Deutsche Apothekertag (DAT) in München ist abgesagt, die letzte Chance, noch einmal als Präsident neue Themen anzustoßen und über seine Amtszeit hinaus zu wirken, ist die Mitgliederversammlung am 1. Juli. Dort will Schmidt quasi als Abschiedsgeschenk noch ein heißes Eisen anpacken und eine Reform der Abda anstoßen. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC schlägt er ein externes Gutachten für eine Organsationsanalyse vor. Ein gewagter Plan: Denn lange Jahre wurden mehrere DAT-Anträge mit vergleichbarem Inhalt abgelehnt. Jetzt muss sich zeigen, ob Schmidt noch über die Autorität verfügt, seinen Plan umzusetzen.
Schmidt hat sein Vorhaben bei der letzten Sitzung des Abda-Gesamtvorstands angekündigt. Offenbar soll eine Unternehmensberatung beauftragt werden, die Organisationsstruktur der Abda zu durchleuchten und Reformvorschläge zu unterbreiten. Acht Jahre hatte Schmidt Zeit für einen Umbau der Abda. Nichts ist geschehen. DAT-Vorstöße in diese Richtung wurden stets abgebügelt. Daher kommt Schmidt Vorschlag zum Ende seiner Amtszeit überraschend – oder auch nicht.
Denn der Zeitpunkt für eine Abda-Reform könnte eigentlich nicht günstiger sein. Da solche Dinge mehrere Jahre Zeit beanspruchen, wäre der amtierende Abda-Präsident von einer Reform nicht mehr betroffen. Auch die führenden hauptamtlichen Abda-Geschäftsführer können dem Vorhaben aus Altersgründen gelassen entgegensehen. Mit seinem Vorstoß könnte Schmidt allerdings seinem Nachfolger auf dem Weg in seine Amtszeit schwierige Arbeit abnehmen: Ein Reformprojekt wäre angestoßen, ohne dass sich der neue Abda-Präsident dafür im Dschungel der Mitgliedsorganisationen verkämpfen müsste. Zuletzt hatte die bisher einzige Kandidatin für die Nachfolge von Schmidt, Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening, ebenfalls öffentlich über eine Organsationsanalyse der Abda nachgedacht.
Dass das Vorhaben einer Abda-Reform höchst umstritten ist, ist allen Beteiligten bekannt. Niemand kann vorhersagen, welche Richtung und welchen Ausgang eine solche Debatte nimmt. Ämter und Pfründe stehen ebenso auf dem Spiel wie eingeübte Machtstrukturen. Daher scheiterten bislang alle Versuche, die Abda selbst auf den Prüfstand zu stellen.
Mehrfach hatte beispielsweise Michael Mantell einen vergleichbaren Antrag auf Apothekertagen gestellt – und wurde stets abgebügelt, auch mit Hilfe von Schmidt. So wurde Mantells Antrag vor zwei Jahren in München nicht zufällig als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen, als die Delegierten alle bereits der Abreise entgegenfieberten. Der Apotheker aus Dortmund wollte die Abda gründlich refomieren: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich für die Einrichtung einer mit internen und externen Fachleuten besetzten Reformkommission aus. Die Reformkommission soll die Stärken und Schwächen der Abda im Zusammenspiel mit ihren Mitgliedsorganisationen umfassend analysieren. Sie soll zugleich konkrete Vorschläge für eine strukturelle und organisatorische Fortentwicklung erarbeiten. Diese Vorschläge sollen spätestens auf dem Deutschen Apothekertag 2019 vorgestellt, diskutiert und einer Beschlussfassung zugeführt werden“, lautete damals der Text.
Die Abda-Organisationsstruktur solle durchleuchtet und wenn möglich verbessert werden, begründete Mantell seinen Vorstoß. „Viele, die hier sitzen, haben das Gefühl, dass nicht alles rund läuft“, pflichtete Apotheker Michael Beckmann bei: „Kommen Sie mal aus der Komfortzone raus.“ Es gehe nicht um Inquisition, sondern um Analyse. Man müsse sich Gedanken machen über die 68 Jahre alten Strukturen, forderte auch Apotheker Hans Rudolf Diefenbach.
„Was sie wollen, ist mir völlig unklar“, entgegnete vor zwei Jahren BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer damals. Auch Schmidt wollte mehr über die Zielrichtung der Reformkommission wissen: „Bitte konkretisieren Sie, geht es um die Satzung, die Geschäftsordnung, die Gremien, die Geschäftsstelle oder die politische Ausrichtung?“ Abgelehnt wurde zunächst ein Antrag, die Diskussion in einen Ausschuss zu verweisen. „Wir wollen, dass es endlich mal vorangeht“, sagte Apotheker Otmar Kattinger.
Bayerns Verbandschef Hans-Peter Hubmann verteidigte die Abda-Strukturen hingegen als „einzigartig“, weil man trotz des föderalen Aufbaus nach außen mit einer Stimme spreche. Schließlich wurde der Antrag vertagt. Jetzt muss sich zeigen, wie Kammerpräsidenten und Verbandchefs mit Schmidts Vorstoß umgehen. Verfügt der Abda-Präsident noch über die Autorität, ein solch umstrittenes Projekt auf den Weg zu bringen? Oder setzen sich die Kräfte durch, die die Abda auch ohne Reformen für die beste aller Organisationen halten?
Seit 1950 gibt es die Abda, je 17 Kammern und Verbände sind Mitglied und ihrerseits noch einmal in Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Seit 2016 ist die Dachorganisation als Verein eingetragen, davor wurde sie in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Die Gesellschaftsanteile der wirtschaftenden Tochter Avoxa wiederum werden treuhänderisch von verschiedenen Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden gehalten.
Die Hauptversammlung ist in Fragen der berufspolitischen Willensbildung federführend, gibt also den groben Rahmen etwa für die Weiterentwicklung des Berufsbilds vor. Alljährlich zum DAT entsenden die Kammern und Verbände Delegierte; jeder Abgeordnete vertritt 200 Apotheker seines Kammerbezirks. Am Ende werden zahlreiche Beschlüsse verabschiedet, die für die übrigen Abda-Gremien zwar bindend sind, deren Umsetzung aber außerhalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt.
Näher dran am „operativen Geschäft“ ist die Mitgliederversammlung, bestehend aus jeweils bis zu vier Mitgliedern der Kammern und Verbände. Die maximal 136 Delegierten entscheiden „in allen wichtigen Fragen“, beispielsweise über Satzung und Geschäftsordnung oder über den Haushalt. Auf jeden Kammerbezirk entfallen sechs Stimmen; pro 100 Apotheker gibt es eine weitere Stimme – wobei allerdings jede Mitgliedsorganisation einheitlich abzustimmen hat.
Alle vier Jahre werden die Vorstände neu besetzt: Dem Gesamtvorstand gehören als sogenannte „geborene Mitglieder“ automatisch die jeweils 17 Vorsitzenden der Kammern und Verbände sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands an. Außerdem werden von der Hauptversammlung vier nichtselbständige Apotheker in das Gremium gewählt – sie haben bei der Definition von Zielen und Richtlinien der verbandspolitischen Arbeit allerdings kein Stimmrecht.
Der Geschäftsführende Vorstand, der für die konkrete Umsetzung aller Beschlüsse verantwortlich ist, setzt sich aus den Geschäftsführenden Vorständen von BAK oder DAV zusammen. Deren jeweils fünf Mitglieder werden von den Mitgliederversammlungen ernannt. Zusätzlich wählt die Mitgliederversammlung den Abda-Präsidenten und dessen Stellvertreter sowie als weiteres Mitglied einen angestelllten Apotheker.
Da der Vorstand, wie die anderen Organe der Abda, ehrenamtlich agiert, wird er im Tagesgeschäft von den sechs Mitgliedern der hauptamtlichen Geschäftsführung unterstützt. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind sowohl für die Belange der Abda, als auch für die BAK und den DAV zuständig.
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