Unmittelbar vor der weiteren parlamentarischen Beratung der Pflegereform hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ihren Gesetzentwurf gegen Kritik aus der Union verteidigt. Die geplanten Pflegestützpunkte seien „keine eigene Behörde“, schrieb Schmidt an die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD in einem Brief. Eine unzulässige Mischverwaltung von Sozialversicherung und Kommunen werde es nicht geben. Auf die erste Beratung der Reform im Gesundheitsausschuss des Bundestages an diesem Mittwoch folgen nächste Woche umfassende Expertenanhörungen.
Pflegebedürftige und Angehörige sollen künftig in Anlaufstellen für jeweils 20.000 Einwohner, den rund 4000 Pflegestützpunkten, beraten werden. Auch Entscheidungen über Pflegeleistungen sollen vor Ort getroffen werden können. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) hatte Schmidt zur Überarbeitung des Entwurfs aufgefordert, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrig eingestuft hatte. Auch bei den Pflegestützpunkten seien Mischverwaltungen vorgesehen.
Die Union befürwortet ein Modell mit Beratungsschecks, die in vorhandenen Stellen eingelöst werden können. Zwischen Union und SPD ist auch strittig, ob die geplante zehntägige Freistellung von Angehörigen bei Eintritt eines Pflegefalls bezahlt wird. Die Erhöhung der Leistungen und mehr Kontrollen in Heimen sind im Kern unstrittig. Die Pflegereform soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
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