Dienstwagen-Nutzung

Schmidt weist Kritik zurück

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Kritik an der Nutzung ihres Dienstwagens in ihrem Urlaub zurückgewiesen. Die Benutzung entspreche der Rechtslage und den Richtlinien, sagte sie am Montagabend im spanischen Els Poblets. „Ich nutze den Dienstwagen dienstlich und ich nutze ihn privat. Wenn ich ihn privat nutze, wird sehr genau nach Fahrtenbuch abgerechnet und versteuert“, betonte die Ministerin. Jeder, der Fragen habe, könne diese im Haushaltsausschuss beantwortet bekommen, und der Bundesrechnungshof könne jederzeit eine Wirtschaftsprüfung vornehmen.

Im vergangenen Jahr habe sie rund 6000 Kilometer privat abgerechnet. Sie handhabe das sehr genau, bekräftigte Schmidt. „In achteinhalb Jahren hat es nie eine einzige Beanstandung gegeben.“ Außerdem nehme sie auch im Urlaub dienstliche Termine wahr. Es sei günstiger, den Dienstwagen mitzubringen, als einen vor Ort in Spanien zu leihen. Sie habe immer einen Teil ihres Büros dabei und benötige stets den Zugang zum Computer, weil sich darin geschützte Daten befänden. Ihre Ausrüstung werde also immer hin und her transportiert.

Die FDP verlangt bereits bis Mittwoch kommender Woche umfassende Auskunft der Gesundheitsministerin über die Nutzung ihres Dienstwagens im Urlaub. Jürgen Koppelin (FDP) hat als Mitglied des Bundestags-Haushaltsausschusses einen detaillierten Bericht zu dem Fall bis zum 5. August angefordert. Darin seien insgesamt 14 Fragen aufgeführt - etwa welche dienstlichen Termine Schmidt in Spanien hatte, ob ihr Ministerium einen Dienstwagen der deutschen Botschaft angefragt hat oder wie hoch die Gesamtkosten des Dienstwagen-Einsatzes sind. Nach dem Haushaltsrecht sei die Regierung gezwungen, derartige Berichte fristgerecht vorzulegen. Der Haushaltsausschuss selbst tagt erst wieder Ende August.

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kostete die Fahrt mindestens 9386 Euro. Wie die „Bild“-Zeitung schrieb, müssen danach allein für die Hinfahrt 3800 Euro angesetzt werden, unter anderem für Benzin und allgemeine Abnutzung (1,50 Euro pro Kilometer). Hinzu kämen 114 Euro Maut-Gebühren in Frankreich und Spanien sowie mindestens sechs Hotel-Übernachtungen des Fahrers, die mit insgesamt rund 600 Euro veranschlagt werden. Für die Dienstzeit und Überstunden des Fahrers setzt der Bund der Steuerzahler weitere 4872 Euro an. Kosten für den neuen Dienstwagen nicht mitgerechnet.

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