Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zu Beschwerden der privaten Krankenversicherung gegen die Gesundheitsreform 2007. Dabei geht es unter anderem um den Basistarif, den die Versicherungen seit diesem Jahr anbieten müssen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist zuversichtlich: „Ich bin davon überzeugt, dass unsere Reform mit den Vorgaben des Grundgesetzes übereinstimmt.“
Seit 1. Januar müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Bestandskunden können nur bis zum 30. Juni in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Von Juli an dürfen nur über 55-Jährige und Bedürftige umsteigen.
Schmidt verteidigte die Neuregelung. „Dadurch können bisher nicht Versicherte, auch Menschen mit Vorerkrankungen, Versicherungsschutz zu bezahlbaren Preisen bekommen“, sagte Schmidt. Eine Risikoprüfung werde nicht fällig.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte die Einführung des Basistarif scharf kritisiert: „Bei einem Wechsel in den Basistarif werden Versicherte in der Regel von Nichtwechslern subventioniert“, sagte der Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach.
Der „Bund der Versicherten“ (BdV) warnte im Magazin „Focus“ vor einem Ansturm auf den niedrigeren Tarif, der die Prämien weiter steigen lassen könnte. Bei einer Umfrage unter den BdV-Mitgliedern habe jeder fünfte Privatversicherte Interesse bekundet, von seinem derzeitigen in den Basistarif zu wechseln.
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