Schmidt: Spahn schreibt für den EuGH Alexander Müller, 25.06.2019 20:09 Uhr
Das Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sucht noch seinen Weg ins Kabinett. Bei der ABDA-Mitgliederversammlung wurde heute der zuletzt publik gewordene Zwischenentwurf diskutiert. Die ABDA-Spitze findet ihn etwas besser, hat aber noch bedeutende Einwände. Überhaupt rechne man damit, dass das Thema Gleichpreisigkeit am Ende vor dem EuGH entschieden werde – wie der Minister selbst übrigens auch, berichtete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Spahn hat seinem Referentenentwurf eine überarbeitete Fassung folgen lassen. Die ABDA rechnet damit, dass sich das Kabinett Ende Juli oder Anfang August mit einer – vermutlich erneut angepassten – Version befassen wird. Aber es sei letztlich fast egal, wie das gesetzgeberische Verfahren ausgehe, da die Frage der Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit am Ende eine europäische Entscheidung sei, so Schmidt. Sowohl der Minister als auch die Fachebene im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gingen fest davon aus, dass das Gesetz seinen Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nehmen werde, berichtete Schmidt.
Und was die Entwicklung der europäischen Institutionen nach der Europawahl betrifft, ist man bei der ABDA nicht sonderlich zuversichtlich. Angesichts der neuen Machtkonstellationen werde es „keineswegs einfacher für die freien Berufe“, so Schmidt. Bei der ABDA rechnet man eher mit einer „verschärften Gangart“ hinsichtlich einer „Vertiefung des Binnenmarktes“. Das betreffe auch die Sozial- und Gesundheitspolitik. Auch die geplante Auflösung der Generaldirektion Gesundheit zahlt darauf ein: „Die Apotheker kommen in den Topf Binnenmarkt“, so Schmidt. „Die Bedingungen für die Arbeit in Brüssel werden eher schwieriger werden.“
Trotzdem verfolgt man bei der ABDA natürlich intensiv das weitere Vorgehen des nationalen Gesetzgebers. Spahns zweiter Entwurf enthalte „eine ganze Reihe von Verbesserungen“, so Schmidt. Die Begründung zum geplanten Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei ausführlicher und schlüssiger. Über allem stehe aber die negative Feststellung, dass Spahn an der Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) festhalte, mit dem auch ausländische Versender der Preisbindung unterworfen werden.
Spahn will diesen Passus als Reaktion auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission streichen, nachdem der EuGH die Preisbindung für EU-Versender für unanwendbar erklärt hatte. Die ABDA würde lieber sehen, dass der deutsche Gesetzgeber das Boni-Verbot in einem neuen EuGH-Verfahren verteidigen würde. Immerhin habe das BMG im aktuellen Entwurf das Sachleistungsprinzip als Argument neu eingeführt. Aus dem Entwurf sei eine „rote Linie“ herauszulesen: Der Gesetzgeber bestreite, dass die EU Zugriff auf den Gesundheitsbereich habe.
Doch Spahn will es anders als die ABDA nicht darauf ankommen lassen: „Das BMG glaubt nicht an die Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem EuGH“, so Schmidt. Es gibt aus seiner Sicht aber auch keine gleichwirkende Option, die den Rx-Versandhandel erhalte und die Gleichpreisigkeit vollständig wiederherstelle. Der ABDA gehen die Ideen aus, was man Spahn noch vorschlagen könnte.
ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz strahlt allerdings auch keine ungebrochene Zuversicht aus, was selbst die Aussichten von Spahns Entwurf in Luxemburg angehen. Immerhin sei man auch vor dem EuGH-Verfahren um die DocMorris-Boni 2016 guter Dinge gewesen, am Ende entschieden die Richter bekanntlich anders. Was auch immer diesmal verhandelt wird: „Ob das reicht, wissen wir erst, wenn der EuGH entschieden hat“, so Schmitz.
Im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlung wurde ansonsten sehr intensiv über den neuen Haushalt diskutiert. Der Streit um die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführenden Vorstand wurde beigelegt. Außerdem wurden die Steigerungen der Beiträge der Mitglieder begrenzt.