Fristverlängerung

Schmidt scheitert am ABDA-Datenpanel Lothar Klein, 29.11.2018 13:40 Uhr

Berlin - 

Um einen Monat verlängert die ABDA die Erhebung des neuen Datenpanels durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI). Als Begründung nennte die ABDA das „große Interesse innerhalb der Apothekerschaft“. Deswegen habe man sich entschieden, den Zeitraum für die Online-Befragung bis zum 31. Dezember zu verlängern. Das verwundert: Denn ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kritisierte auf der Kammerversammlung Westfalen-Lippe das Prozedere der Datenerhebung als zu kompliziert. Er selbst hat daher aufgegeben.

„Das Datenpanel ist umständlich, ich habe es abgebrochen“, so der ABDA-Präsident. Teilweise sei es nur schwer möglich, die Daten für die Beantwortung zu beschaffen, berichtete Schmidt über seine Erfahrungen. Es gebe „erheblichen Nachbesserungsbedarf.“ Schmidt rechtfertigte jedoch die Datenerhebung durch das ZI. Man sei zwar mit den bisherigen Daten der Treuhand Hannover immer zufrieden gewesen, müsse aber einsehen, dass die Politik diese Daten nicht akzeptiere. Daher habe man mit dem ZI den in der Branche anerkanntesten Anbieter gewählt, so der ABDA-Präsident. Aus dem ABDA-Haushalt für das Jahr 2019 geht hervor, dass 290.000 Euro für das Datenpanel bereit gestellt werden.

In ihrer aktuellen Mitteilung stellt die ABDA die Zusammenhänge allerdings anders dar: Mit der Verlängerung wolle man weiteren Interessierten die Möglichkeit geben, den Fragebogen zu beantworten oder „zu finalisieren“. Das könnte darauf hindeuten, dass nicht nur ABDA-Präsident Schmidt Probleme mit der Bearbeitung des Panels hatte. Das ABDA-Datenpanel war am 1. Oktober gestartet worden. Es hat laut ABDA zum Ziel, „verlässliche Daten zur wirtschaftlichen Situation und Arbeit der öffentlichen Apotheken zu erheben“.

Das von der Treuhand erstellte Datenpanel zur Lage der Apotheken sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Diskussion und wurde von der Politik schließlich nicht akzeptiert. In diesem Zuge wurde bereits in der Präsentation die „typische Apotheke“ als Referenz gegen eine durchschnittliche Apotheke getauscht. Die jahrelangen Debatten um die auf die eigenen Uahlen gestützten ABDA-Forderungen nach Honorarerhöhungen veranlassten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dann zur Vergabe des 2hm-Gutachtens.

Mit dem Wechsel des Anbieters versucht die ABDA, Vertrauen zurückgewinnen: Den Daten-Schwenk zum ZI begründet die ABDA mit der „langjährige Erfahrung in der Durchführung eines Datenpanels“ und dem damit verbundenen „notwendigen Know-how“. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz besitze das ZI „eine gesicherte Routine in der Umsetzung“. Die Mitarbeiter des ZI seien auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten geschult und verpflichtet.

Abgefragt werden in dem Onlinebogen die Strukturdaten, Personalstruktur, Dienstleistungen, Botendienst, Nacht- und Notdienste, Rezeptsammelstellen, Versandhandel, Absatz und Umsatz der Apotheke, Kosten und Warenwirtschaft. „Am ABDA-Datenpanel kann jeder Apothekeninhaber bzw. Apothekenleiter (m/w) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland teilnehmen“, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen. Gefragt wird auch ach der Häufigkeit der Nacht- und Notdienst, deren Dauer und wie viele Patienten versorgt wurden. Jeder Teilnehmer erhält eine Aufwandsentschädigung von 45 Euro.