Vierzehn Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine bessere Hilfe für mehr Altersverwirrte auf den Weg bringen. Die bislang drei Pflegestufen sollen dafür auf künftig fünf erweitert werden. Einen entsprechenden Bericht der „Rheinischen Post“ bestätigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Berlin. Angaben über eventuelle Mehrausgaben auf Kosten der Beitragszahler gibt es noch nicht.
An diesem Donnerstag überreicht ein Expertenbeirat dazu Vorschläge über einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit an Schmidt. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden“, sagte Schmidt in der „Badischen Zeitung“. Fünf Pflege- oder Begutachtungsstufen sollten von einer leichten Einschränkung der selbstständigen Lebensführung bis hin zu schwersten Fällen reichen. Vor allem altersverwirrte Menschen „brauchen oft jemanden, der auf sie acht gibt oder einfach nur ermuntert“, sagte Schmidt.
Ein bis Ostern geplantes weiteres Gutachten solle bei der Umsetzung helfen. Im Hinblick auf die bisherige Einstufung in Pflegestufen kündigte Schmidt einen Bestandsschutz an. Der Bundestag solle sich noch vor der Bundestagswahl mit den Vorschlägen befassen, das Gesetzgebungsverfahren allerdings erst danach erfolgen. Die im vergangenen Juli gestartete Pflegereform hatte gegen einen Aufschlag bei den Beiträgen Verbesserungen für die knapp 2,2 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gebracht. Seit Einführung der Versicherung 1995 hatten die Leistungen einen Wertverlust von rund 20 Prozent erfahren.
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