Honorarstreit

Schmidt duldet keine Vorkasse

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Ärzte dürfen Kassenpatienten nicht gegen Vorkasse behandeln. Angesicht sich zuspitzender Ärzteproteste wegen der Honorarreform forderten Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Krankenkassen und Ärztevereinigung gemeinsam Mäßigung von verärgerten Medizinern. „Bei Versicherten ist die Angst da, dass sie nicht behandelt werden, wenn sie nicht bezahlen“, kritisierte Schmidt. „In letzter Konsequenz müssen Ärzte damit rechnen, dass ihnen die Zulassung entzogen wird.“

Fachärzte in Baden-Württemberg hatten nach Medienberichten Leistungen gekürzt und Kassenpatienten nur noch eine Basisversorgung angeboten. Schlagzeilen machte der Fall eines Orthopäden, der Sonderzahlungen verlangte. In Schleswig-Holstein sei bereits der Entzug der Zulassung von drei Ärzten beantragt worden, sagte Schmidt.

Die vertraglich gebundenen Mediziner dürften Versicherte im Regelfall nicht gegen Vorkasse behandeln, stellte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, klar. Auch Geldbußen bis zu 10.000 Euro seien möglich, warnte die Vorsitzende des Kassen-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. Unzufriedene Ärzte dürften Versicherte nicht in Geiselhaft nehmen. Patienten sollten sich gegen Zahlungsforderungen wehren und sie bei ihrer Kasse melden.

Trotz der Honorarreform 2009 klagen viele Mediziner über Einbußen. Die KBV hatte zuletzt einen Aufschlag von rund einer Milliarde Euro verlangt. „Mehr Geld ist nicht da“, stellte Schmidt nun erneut fest. Allerdings würden Kassen und Ärzte erneut Verhandlungen zur Honorar-Verteilung aufnehmen. Dies sei ihre Sache.

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