Cannabis-Urteil: BfArM legt Berufung ein dpa, 02.09.2014 18:16 Uhr
Die Auseinandersetzung um den privaten Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken spitzt sich zu: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen. Man habe in der vergangenen Woche Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, sagte ein Sprecher. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs chronisch Kranke seien aus Protest gegen in den Hungerstreik getreten.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im Juli entschieden, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise Cannabis selbst anbauen dürfen, wenn ihnen sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich ist. Das Urteil sei ein enorm wichtiger Schritt für die betroffenen Patienten gewesen, betonte der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen.
„Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, kritisierte der Mediziner in einer Erklärung. „Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen.“
Auch die Bonner Behörde betonte: „Dem BfArM ist an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen.“ Allerdings: „Mit Blick auf den Gesundheitszustand einiger Patienten bedauern wir besonders, dass diese sich nun mit dem Hungerstreik für eine medizinisch bedenkliche Maßnahme entschieden haben, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.“ Das BfArM hatte den Klägern den Anbau zuvor untersagt.
Die Schmerzpatienten aus mehreren Bundesländern wollen laut ACM auf ihre Not hinweisen. Der Verein fordert, dass die Krankenkassen bei chronischen Schmerzpatienten die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis übernehmen.
Eine entsprechende Petition von Medizinern und Patienten laufe noch bis 10. September. Kommen 50.000 Stimmen zusammen, muss der Petitionsausschuss des Bundestags darüber öffentlich beraten.
Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts hatte viel Kritik hervorgerufen: Die Apotheker fordern statt des Eigenanbaus eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen. Auch aus Sicht des SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach sollten die Krankenkassen die Behandlung zahlen – und Rabattverträge abschließen können. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), und der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sahen das Urteil ebenfalls kritisch.