Cannabis-Patienten dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten also in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Patienten drohen demnach keine Sanktionen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Wie es in der Antwort weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein.
Für die derzeit rund 1000 Cannabispatienten gelte die Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Substanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.
Die Patienten seien anders als Drogenkonsumenten auch sehr zuverlässig und verantwortlich und verhielten sich regelkonform. Gesetzlich nicht festgeschrieben sei, dass Patienten unter Dauermedikation einen Nachweis darüber mitführen müssten. Cannabispatienten werde jedoch empfohlen, beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzunehmen.
Zur Bemessung der Strafbarkeitsgrenze bei straffreiem Fahren bei Cannabiskonsum gibt es allerdings keinen festgelegten Grenzwert. Über die Fahrtüchtigkeit muss im Einzelfall entschieden werden. Die Strafbarkeit beginnt laut Bundesregierung, wenn die Fahrer aufgrund der Wirkung des Cannabis „nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.“ Werden Cannabisarzneien missbräuchlich eingenommen, kann der Führerschein entzogen werden.
Die meisten Cannabis-Patienten gibt es nach Angaben der Bundesregierung mit 243 in Bayern gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 224 und Baden-Württemberg mit 165 Patienten. Nur einen Cannabis-Patienten gibt es in Sachsen-Anhalt. Die Linke hatte sich auch nach der Verteilung der Patienten erkundigt.
Über die Verteilung der Cannabis-Patienten nach Alter liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Ebenso wenig ist bekannt, wie viele Cannabis-Patienten einen Führerschein besitzen.
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