Cannabis

High auf Rezept – oder ohne APOTHEKE ADHOC, 04.03.2015 17:46 Uhr

Berlin - 

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in Deutschland – aber auch ein wirksames Mittel in der Schmerztherapie. Dieser Doppelcharakter macht es der Droge besonders schwer, als Arzneimittel akzeptiert zu werden. Dennoch haben inzwischen fast 400 Patienten in Deutschland das Recht, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erwerben. In einem nächsten Schritt soll nun geregelt werden, dass die Krankenkassen das auch bezahlen. Derweil wollen die Grünen die Droge ganz legalisieren.

Seit 2005 können Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken erhalten. Der Vertrieb ist streng reguliert. Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BOPST) beantragen, müssen zunächst eine Apotheke benennen. Auch diese muss über eine Erlaubnis zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis verfügen. Derzeit haben laut BfArM 316 Apotheken eine solche Genehmigung.

Das Cannabis können die Apotheken über zwei Lieferanten beziehen: das schleswig-holsteinische Unternehmen Fagron und die niedersächsische Firma Chilla Clinical Trials Supply. Nur diese beiden Unternehmen haben eine Genehmigung zum Import von Cannabis nach Deutschland. Die Pflanzen beziehen sie vom Büro für Medizinisches Cannabis (BMC), einer Unterbehörde des niederländischen Gesundheitsministeriums. Zuletzt war das Cannabis wegen der erhöhten Nachfrage allerdings knapp geworden. Seit Februar ist die Lage laut Fagron-Geschäftsführerin Marije van Dalen wieder stabil, unter anderem weil die Produktion erhöht worden sei.

2007 hatte erstmals eine MS-Patientin eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ein Jahr später wurden 19 Genehmigungen erteilt, 2013 waren es schon 89. Im vergangenen Jahr erlaubte das BfArM 145 Patienten den Erwerb von Cannabis. Einen Grund für den zahlenmäßigen Anstieg der Anträge sieht das BfArM „in der erweiterten medialen Berichterstattung zu diesem Thema in den vergangenen Jahren“.

Insgesamt haben laut BfArM seit 2005 knapp 700 Personen eine Ausnahmegenehmigung beantragt, 424 Patienten haben eine erhalten. 42 von ihnen sind mittlerweile verstorben oder haben die Erlaubnis zurückgegeben. Somit gibt es derzeit 382 sogenannte Erlaubnisinhaber. 360 Genehmigungen gelten für den Erwerb von Cannabisblüten, der Rest für Cannabis-Extrakt.

Die meisten Anwender gibt es in Nordrhein-Westfalen: 93 Patienten haben dort eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis. In Bayern sind es 84 Patienten und in Baden-Württemberg 62. In Niedersachsen haben 28 Patienten eine Genehmigung, in Hessen 26, in Rheinland-Pfalz 23, in Berlin 18 und in Schleswig-Holstein 16. In den übrigen Bundesländern sind weniger als zehn Personen Erlaubnisinhaber. Nur einen Patienten mit Genehmigung gibt es in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Die höchste Quote hat das Saarland zu verzeichnen: Auf eine Million Einwohner kommen dort mehr als sieben Patienten mit Ausnahmegenehmigung. Dahinter liegen Bayern (6,7 Erlaubnisinhaber), Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (jeweils 5,8) sowie Schleswig-Holstein (5,7).

Die Ausnahmegenehmigung zu erhalten ist jedoch nicht das größte Problem der Patienten. Denn die Krankenkassen müssen Cannabisblüten nicht bezahlen. Der Grund: Es fehlt an einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese sei bei einer neuen Behandlungsmethode aber Voraussetzung für eine Kostenerstattung, bestätigte zuletzt des Landessozialgericht Stuttgart.

Doch das Cannabis aus der Apotheke ist teuer. Daher hat das Kölner Verwaltungsgericht im Juli 2014 entschieden, dass Patienten ausnahmsweise privat Cannabis züchten dürfen. Voraussetzung ist laut Gericht, dass es keine Behandlungsalternativen gibt und Apotheken-Cannabis für die Patienten unerschwinglich ist. Das BfArM legte im September Berufung gegen das Urteil ein.

SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach kritisierte das Urteil und forderte stattdessen eine Erstattung durch die Krankenkassen. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte zuletzt gefordert, dass Kassen Cannabis für Schwerkranke erstatten. Darin sei sie sich mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einig, so Mortler. Das Ministerium arbeite derzeit an einer Regelung.

In fast allen Staaten sind die Erzeugung, der Besitz und der Handel mit Cannabis grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es für die Anwendung zu medizinischen Zwecken. In der Schweiz beispielsweise wurden die Regelungen 2011 gelockert. Seitdem bietet die Bahnhof-Apotheke in Langnau Tinkturen aus natürlichem Hanf an. Die Apotheke ist in der Schweiz die einzige, die Präparate auf Cannabis-Basis anbietet.

Von der medizinischen Nutzung zu trennen ist die – ebenfalls oft geforderte – generelle Freigabe von Cannabis. Für die Legalisierung von Marihuana wirbt etwa Grünen-Parteichef Cem Özdemir, zuletzt mit einem Facebook-Video und mit seinem Beitrag zur „Ice Bucket Challenge“ im Sommer. In dem Video war nicht nur Özdemir auf seinem Balkon zu sehen, wie er sich kaltes Wasser über den Kopf gießt, sondern auch eine Hanfpflanze.

Aktuell hat die Oppositionspartei einen Gesetzentwurf zur Legalisierung eingebracht. Die Grünen wollen bei Erwachsenen Erwerb und Besitz von 30 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf oder Anbau und Abernten von drei Cannabispflanzen erlauben. Unter 18 Jahren sollen Erwerb und Besitz „vollständig untersagt“ sein. Cannabis und cannabishaltige Produkte dürfen demnach nur in zugelassenen Fachgeschäften verkauft werden.

Wer Cannabis anbaut, verkauft oder damit handelt, „wird streng kontrolliert“, heißt es in dem Entwurf. Ebenso bedarf Im- und Export einer behördlichen Genehmigung, Verkauf im Versandhandel oder an Automaten werde untersagt. Es gelte ein Werbeverbot. Cannabis aus gentechnisch verändertem Hanf oder mit Verunreinigungen wie Pflanzenschutzmitteln dürfe nicht in Verkehr gebracht werden.

Der Sprecher der Grünen für Drogenpolitik, Dr. Harald Terpe, sagte, man wolle auf Cannabis je nach Produkt eine Verbrauchssteuer von 4 bis 6 Euro je Gramm erheben. Man erwarte davon Steuereinnahmen von einer bis zwei Milliarden Euro jährlich. Dabei gehe man von einem Gesamtpreis von etwas weniger als dem derzeitigen geschätzten Schwarzmarktpreis von 10 bis 12 Euro pro Gramm aus.

Die bekannteste Ausnahme vom Cannabis-Verbot sind die Niederlande. Aber auch in anderen Ländern gab es zuletzt Vorstöße: Im US-Bundesstaat Colorado dürfen Erwachsene bereits seit Anfang 2014 Marihuana kaufen und konsumieren – auch ohne medizinische Indikation. Dort wurde im April in einer Apotheke ein Marihuana-Automat aufgestellt.

Seit Juli 2014 können im US-Bundesstaat Washington über 21-Jährige legal, Marihuana kaufen und konsumieren. Insgesamt 23 Bundesstaaten sowie die Hauptstadt Washington erlauben den Konsum zu medizinischen Zwecken unter Auflagen.

Im südamerikanischen Uruguay dürfen Privatpersonen seit Mai 2014 bis zu sechs Cannabis-Pflanzen züchten. Außerdem können Apotheken ab diesem März bis zu 40 Gramm Cannabis pro Person und Monat an registrierte Konsumenten verkaufen dürfen. Nach der Legalisierung haben mehrere internationale Pharmaunternehmen Interesse am Ankauf von Marihuana angemeldet.

Jamaika hat im Juni 2014 eine Reform der Drogengesetze angekündigt. Künftig soll der Besitz von bis zu 57 Gramm Marihuana nicht mehr mit einer Haft-, sondern nur einer Geldstrafe geahndet werden. Auch für die Nutzung für medizinische und religiöse Zwecke soll es Lockerungen geben. Chile hat im September 2014 auf einer Plantage den Anbau von Marihuana zu medizinischen Zwecken genehmigt.