AMG-Novelle

Schmerzmittel vom Arzt

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Berlin -

Künftig soll es Ärzten erlaubt sein, Palliativpatienten in Notsituationen mit Betäubungsmitteln (BtM) zu versorgen. Die Regelung betrifft vor allem Notdienste und die Versorgung auf dem Land. Falls ein starkes Schmerzmittel in einer dienstbereiten Apotheke desselben Kreises nicht vorrätig ist oder vom Patienten nicht rechtzeitig beschafft werden kann, sollen Ärzte die Dosis für bis zu drei Tage mitgeben dürfen. Dafür soll mit der AMG-Novelle auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden.

 

Die Änderung des BtMG und der strafrechtlichen Bestimmungen gäben den Ärzten eine größere Sicherheit in der Behandlung von Patienten mit Betäubungsmitteln, so die Bundesärztekammer (BÄK). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle zunächst gefordert, die Regelung auszuweiten, sodass nicht nur Palliativ-, sondern auch anderen Patienten BtM überlassen werden können. Diese Position sei nun hinten angestellt worden, so ein KBV-Sprecher, da die jetzige Regelung bereits ein erster großer Schritt sei. Als einen Schritt zurück oder gar einen Kompromiss sieht die KBV ihre geänderte Position nicht.

Grundsätzlich sei die Distribution über Apotheken der richtige Weg, so Professor Dr. Friedemann Nauck, Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“ und als Einzelsachverständiger zur Anhörung der AMG-Novelle geladen. Es könne aber in Notfallsituationen dazu kommen, dass Patienten unterversorgt seien. Konflikte mit den Apotheken sieht Nauck nicht. Schon heute sei die Zusammenarbeit in den „Palliativteams“, zu dem auch Apotheken gehörten, sehr eng. Für die Ärzte sei es aber wichtig, in Notfallsituationen Rechtssicherheit zu haben. Als Kompromiss sieht Nauck, dass der Arzt nach Verabreichen der ersten Dosis Kontakt mit der Apotheke aufnimmt, bevor er weitere Arzneimittel überlässt.

Die ABDA stimmte diesem Vorschlag zu. Eine Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker sei notwendig, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz bei der Anhörung.

 

 

Bereits heute dürften Ärzte Medikamente ambulant verabreichen, erklärt Nauck. Diese starken Schmerzmittel hätten jedoch häufig eine kurze Wirkdauer, sodass der Patient schnell neue Medikamente benötige. Für diese Fälle sei eine Überlassung der Arzneimittel sinnvoll, so dass Patienten maximal drei Tage überbrücken könnten. „Die vorgesehenen Dokumentationspflichten nehmen wir hin“, so Nauck. Diese seien auch ein Schutz für die Ärzte.

Bei den Kassen trifft der Änderungsvorschlag grundsätzlich auf Zustimmung. Allerdings betont der Verband der Ersatzkassen (vdek) in seiner Stellungnahme, dass die Neuregelung nicht zum Regelfall werden dürfe. Dies würde ein Dispensierrecht für Ärzte bedeuten, das der Verband ablehnt. Auch vor einer Ausdehnung in andere Bereiche der Arzneimittelversorgung warnt der vdek. Damit würden weitere kostenrelevante Teile weitgehend unkontrolliert verordnet und der Prüfung nach Wirtschaftlichkeitskriterin entzogen. Der GKV-Spitzenverband erklärte, eine Ausweitung führe zur Auslagerung von weiteren Leistungen aus der vertragsärztlichen Regelversorgung.

 

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