Schmerzmittel

Schmerzliga: Opioide auf Aut-idem-Liste APOTHEKE ADHOC, 03.06.2014 15:16 Uhr

Gegen die Austauschpflicht: Die Deutsche Schmerzliga fordert ein Substitutionsverbot von Opioiden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Schmerzliga fordert erneut ein Substitutionsverbot von starken Schmerzmitteln. Der Austausch dieser Präparate aufgrund bestehender Rabattverträge sei rein ökonomisch, so die Kritik. Die Experten fordern den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) auf, die entsprechenden Wirkstoffe mit auf die Aut-idem-Liste zu setzen.

Eine Petition der Deutschen Schmerzliga zum Austauschverbot von Opioid-Analgetika war durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits 2012 einstimmig angenommen worden. Die Petition wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte sich hinter die Forderungen nach einem Austauschverbot gestellt.

Die Deutsche Schmerzliga kritisierte, dass der Wechsel eines verschriebenen Medikaments gravierende Folgen für den Patienten habe. Jede Umstellung eines Opioids komme einer Neueinstellung gleich und berge damit auch all deren Probleme wie stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen.

In seiner Sitzung am 13. Mai hatte der G-BA eine Entscheidung über das auch von Patientenorganisationen und Pharmakologen geforderte Austauschverbot von Opioiden erneut vertagt.

„Es ist unverständlich, dass G-BA und Selbstverwaltung es bislang nicht geschafft haben, den klaren Auftrag der Politik zur Umsetzung der Petition zu erfüllen. So bleibt Deutschland weiterhin in der Schmerzversorgung weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“, sagte Birgitta Gibson, Vize-Präsidentin der Deutschen Schmerzliga und selbst Schmerzpatientin. Die Liga bekräftige darum nochmals ihre Forderung.

Unterstützt wird die Forderung von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin. Das Bemühen der Krankenkassen um möglichst geringe Ausgaben für Arzneimittel werde auf dem Rücken der Patienten ausgetragen, sagte er. Mit jedem Arzneimittelwechsel und der dadurch notwendigen Neueinstellung des Patienten würden auch Kapazitäten des behandelnden Arztes gebunden. Dieser Mehraufwand gehe letztlich wieder zu Lasten der Krankenkassen, so Müller-Schwefe.

Dem schließt sich auch Professor Dr. Henning Blume an, Mitautor einer Leitlinie zur guten Substitutionspraxis der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft. Aus pharmazeutischer Sicht sei die Substitution von Opioid-Analgetika extrem kritisch, da bei der Therapie chronischer Schmerzen ein möglichst gleichmäßiger Wirkspiegel angestrebt werde, so Blume. Ein medizinisch unbegründeter Austausch sei wegen unterschiedlicher Galenik und Freisetzungsprofile der verschiedenen Arzneimittel schlicht kontraproduktiv.

Der G-BA erstellt derzeit eine Substitutionsausschlussliste. Sieben Wirkstoffe sollen zunächst geprüft werde: Ciclosporin (als Lösung und Weichkapseln), in Tablettenform Phenytoin, Betaacetyldigoxin, Digitoxin, Digoxin, Levothyroxin sowie die Kombination mit Kaliumiodid.