Approbationsordnung

Schmerzmedizin wird Pflichtfach APOTHEKE ADHOC, 15.05.2012 18:39 Uhr

Berlin - 

Patienten mit starken Schmerzen können auf eine bessere Behandlung hoffen. Medizinstudenten im Hauptstudiem müssten ab Oktober 2016 nachweisen, dass sie Vorlesungen im Fach Schmerzmedizin besucht hätten, teilte die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit. Dies gehe aus der jüngsten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte hervor. Für Menschen mit chronischen Schmerzen sei es ein „Meilenstein, dass die Schmerzmedizin endlich zum Pflichtfach im Medizinstudium wird“, sagte DGS-Präsident Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe.

Auch die Deutsche Schmerzliga begrüßte die Änderung. Sie sei ein „Durchbruch“, sagte Präsident Dr. Michael A. Überall. Die Universitäten seien nun verpflichtet, Schmerzmedizin zu unterrichten.

Das ausgeweitete Studium der Medizinstudenten geht den Experten noch nicht weit genug. Müller-Schwefe verlangt zusätzlich eine konkrete Ausbildung zum Facharzt für Schmerzmedizin. Diese könnten die „komplexen Probleme der Menschen mit chronischer Schmerzkrankheit verstehen und adäquat behandeln“. Unterstützt wird er dabei von Überall, der sich ebenfalls für einen Facharzt in diesem Bereich ausspricht.

Die Novellierung sieht zudem keinen Hausarztzwang für angehende Mediziner vor. Die Wahlfreiheit im Praktischen Jahr (PJ) bleibt erhalten. Wenn die Änderungen im Ausbildungsrecht von der Bundesregierung akzeptiert werden, treten die neuen Vorschriften in Kraft.