Schmerzensgeld: 10.000 Euro für Opfer von Pfusch-Apotheker Patrick Hollstein, 31.01.2022 14:15 Uhr
Im Zyto-Skandal von Bottrop hat das Landgericht Essen (LG) eine überraschende Entscheidung gefällt und der Hinterbliebenen eines mutmaßlichen Opfers des Pfusch-Apothekers ein Schmerzensgeld zugesprochen. Ob sie den Betrag jemals bekommt, ist allerdings eine andere Frage.
Eine Frau, deren Mann mit Medikamenten aus der Apotheke behandelt wurde und der mittlerweile verstorben ist, hatte vor Gericht geklagt. Im Dezember wurde ein Sachverständiger gehört. Am Freitag wurde das Urteil verkündet, mit dem ihr ein Anspruch auf die Feststellung einer Forderung von 10.000 Euro Schmerzensgeld zur Insolvenztabelle bejaht wurde. Ob und in welcher Höhe sie das Geld jemals bekommen wird, ist eine andere Frage: Über das Vermögen des Apothekers war das Insolvenzverfahren eröffnet worden, nachdem die Kassen einen hohen zweistelligen Millionenbetrag aufgrund von ungerechtfertigt abgerechneten Leistungen geltend gemacht hatten.
Am LG ist noch ein weiteres Verfahren anhängig; hier ist die Klägerin selbst betroffen, hatte also mutmaßlich gestreckte Medikamente aus der Apotheke bekommen. In diesem Fall richtet sich die Klage sowohl gegen den Insolvenzverwalter als auch gegen den Apotheker selbst. Weitere Verfahren waren mit dem Eintritt in das Insolvenzverfahren ruhend gestellt worden; hier müssten sich die Kläger melden, wenn sie das Verfahren wieder aufnehmen wollen. Ein Verfahren wurde vom LG schon abgewiesen – dies hatte aber wohl damit zu tun, dass die Klage nicht hinreichend begründet war. Das Verfahren ist nun beim Oberlandesgericht (OLG) anhängig.
Das Essener Landgericht hatte den damals 48-jährigen Apotheker wegen der Herstellung tausender unterdosierter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung seines Vermögens beschlossen und er erhielt ein lebenslanges Berufsverbot. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte er die lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier gestreckt.
Für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – also Körperverletzung, Totschlag oder Mord – wurde er hingegen nicht verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revisionen mehrere Nebenkläger gegen das Urteil im Falle der Alten Apotheke in Bottrop abgelehnt. Sie wollten, dass dem ehemaligen Apotheker auch wegen Körperverletzung der Prozess gemacht wird.
Aktuell prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf unzulässiger Vermögensverschiebungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Apotheke geprüft, Ermittelt werde auch gegen die Mutter des Mannes. Ausgangspunkt sei eine Klage des Insolvenzverwalters. Dafür sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.