Nun ist es amtlich: Im spanischen Vorlageverfahren zur Bedarfsplanung von Apotheken wird der portugiesische Generalanwalt Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro am 30. September um 9.30 Uhr seine Schlussanträge stellen. Den neuen Termin gab der Europäischen Gerichtshiof (EuGH) heute bekannt. Ursprünglich sollten die Schlussanträge bereits am 10. September verlesen werden, doch der Termin wurde ohne Angabe von Gründen verschoben.
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Asturien hatte dem EuGH Ende 2007 folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: „Steht Art. 43 des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft der Regelung der Comunidad Autónoma del Principado de Asturias über die Zulassung zur Eröffnung einer Apotheke entgegen?“ Konkret geht es um Auflagen zu Mindestabständen und zur Bevölkerungsdichte bei neuen Niederlassungen sowie Regeln zur Weitergabe bestehender Apotheken.
Die Richter des EuGH sind nicht an die Schlussanträge des Generalanwalts gebunden. In den meisten Fällen folgen sie aber seiner Empfehlung.
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