EU-Pharmapaket

Schlupfloch für Pharmawerbung

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Der Europäische Verbraucherverband BEUC macht auf ein Schlupfloch bei der geplanten EU-Richtlinie zur Arzneimittelinformation aufmerksam. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen zusätzliche Informationen zu Rx-Medikamenten zwar von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) geprüft werden - wenn dies allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen geschieht, gelten die Informationen automatisch als genehmigt.

Das Prüfen der Hersteller-Informationen sei aufwendig und kostenintensiv, erklärt der Verbraucherverband. Die Organisation befürchtet eine Überlastung der EMA, zudem könnten sich die verfügbaren Informationen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten qualitativ unterscheiden.

Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass Unternehmen selbst entscheiden könnten, zu welchen Arzneimitteln und Krankheiten sie Informationen anbieten. Dies führe zu Verzerrungen, da Patienten viele Informationen zu Blockbustern, aber nur wenige Beiträge zu alternativen Behandlungsmethoden finden würden.

Die EU-Richtlinie zur Arzneimittelinformation ist eine von drei Richtlinien des sogenannten EU-Pharmapakets und muss noch das EU-Parlament und den Rat passieren. Ein früherer Entwurf hatte weitgehende Lockerungen bei der Werbung für verschreibungspflichtige Präparate vorgesehen, die Vorlage wurde jedoch von Parlament und Rat abgelehnt. Die Richtlinien zu Pharmakovigilanz und zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen sind bereits verabschiedet.

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