Schleswig-Holsteins Landesregierung will eine ganze Reihe von Corona-Vorschriften lockern. In Geschäften soll vom
9. Februar an nur noch Maskenpflicht gelten, Kunden müssen dann keinen Genesenen- oder Impfstatus mehr nachweisen. Außerdem entfällt die Sperrstunde in der Gastronomie, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch in Kiel bekannt gab. Das Land wolle sich „ein Stück in Richtung Normalität bewegen“.
Der Regierungschef kündigte zudem Änderungen bei Veranstaltungen an, das Land werde aber einen geplanten bundeseinheitlichen Beschluss abwarten. Dieser werde voraussichtlich bei größeren Veranstaltungen im Freien – wie beispielsweise im Fußballstadion – künftig bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Belegung von maximal 30 Prozent der Plätze beinhalten. Drinnen seien bis zu 4000 Besucher in der Diskussion bei maximal halber Kapazität. Dies würde auch für Handballspiele gelten.
Günther begründete die Lockerungen damit, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Schwere Verläufe seien unter Geimpften kaum zu verzeichnen. „Mit unserer Impfquote liegen wir etwa auf gleicher Höhe wie unser Nachbar Dänemark, der alle Beschränkungen aufhebt“, sagte der Regierungschef. Allerdings sei dort die Anzahl der Genesenen um ein Vielfaches höher.
Der Norden stand bei der Sieben-Tage-Inzidenz (895,2) laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell auf Platz 13 der Bundesländer und die Belastung der Krankenhäuser blieb moderat – ein entscheidendes Kriterium für neue Maßnahmen. Die Landesregierung hatte sich am Montag mit ihrer Expertenrunde über das weitere Vorgehen ausgetauscht.
Für die Gastronomie gibt es vorerst keine weitere Lockerung neben dem Wegfall der Sperrstunde. Dort gilt weiter 2G plus – es erhalten nur Geimpfte oder Genesene Zutritt, wenn sie eine Auffrischungsimpfung hatten oder einen negativen Test vorlegen.
APOTHEKE ADHOC Debatte